Haußmann: Kein guter Tag für die berufliche Vielfalt im Parlament
Landtag ändert Geschäftsordnung, regelt den parlamentarischen Datenschutz und Immunitätsangelegenheiten.
In der heutigen Debatte um das neue Abgeordnetengesetz erklärt der parlamentarische Geschäftsführer der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Jochen Haußmann:
„Der Landtag hat heute umfangreiche Regelungen in eigener Sache beschlossen. Der Landtag ist ebenfalls dem Datenschutz verpflichtet. Als Volksvertretung stellt für uns der Schutz personenbezogener Daten eine wesentliche Grundlage für einen funktionierenden Datenschutz und eine freie Meinungsbildung dar. Das Mandat der Abgeordneten von ihrer Tätigkeit im Wahlkreis bis hin zu sicherheitsrelevanten Vorgängen im Plenarbetrieb ist jedoch überaus vielseitig und erfordert in seinen vielen verschiedenen Facetten jeweils eine gesonderte Betrachtung. Daher nutzen wir eine in der DSGVO vorgesehene Regelung und etablieren für die Datenverarbeitung im parlamentarischen Bereich ein eigenes Datenschutzaufsichtsgremium. Damit stellen wir eine unbürokratische, kostengünstige und zügige Bearbeitung der Vorgänge sicher.
Angepasst haben wir auch das Genehmigungsverfahren in Immunitätsangelegenheiten. Das Vorentscheidungsverfahren mit der maßgeblichen Rolle des Ständigen Ausschusses hat sich bewährt und soll in allen Fällen von Immunitätsaufhebung zur Anwendung kommen. Wir vermeiden damit Abgrenzungsschwierigkeiten bei der Einstufung von Straftaten als Bagatellangelegenheiten.
Gleiche mehrere Änderungen nehmen wir in der Geschäftsordnung vor. Die Aktualisierung enthält sinnvolle Ergänzungen, etwa in der Antragsbehandlung im Plenum, die Abschaffung der Sperrwirkung von Anträgen, die Regelung des nachträglichen Ordnungsrufs oder das Umlaufverfahren für Abstimmungen in den Ausschüssen sowie redaktionelle Änderungen. Die im Zusammenhang mit der Änderung des Abgeordnetengesetzes geplante Regelung der Verhaltensregeln enthält allerdings einige Punkte, die aus Sicht der FDP/DVP- Fraktion inakzeptable Nachteile für Abgeordnete haben, die nicht aus dem öffentlichen Dienst kommen.
Für die FDP/DVP-Fraktion hat die Transparenz über die Tätigkeiten von Abgeordneten neben dem Mandat große Bedeutung. Gleichzeitig ist es ein zentrales Anliegen unserer Fraktion, die berufliche Vielfalt im Parlament zu erhalten. Der Landtag lebt davon, dass sich Menschen mit unterschiedlichen beruflichen Hintergründen politisch engagieren – nicht nur Angehörige des Öffentlichen Dienstes.
Die von Grünen, CDU und SPD eingebrachten Regeln führen dazu, dass Abgeordnete aus der freien Wirtschaft benachteiligt werden. Angestellte in privatwirtschaftlichen Unternehmen sind oftmals zur Vertraulichkeit verpflichtet, etwa bei Vertragsinhalten oder Vergütungen. Auch Unternehmerinnen und Unternehmer dürfen durch die Transparenzregelungen nicht in ihrer Wettbewerbsfähigkeit eingeschränkt werden. Der Gesetzesentwurf verfehlt aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion das richtige Gleichgewicht zwischen berechtigtem öffentlichem Interesse und der Wahrung beruflicher Tätigkeiten neben dem Mandat.
Die FDP/DVP-Fraktion hat deshalb eine pragmatische Anpassung vorgeschlagen. Unter anderem sollte auf die Veröffentlichung sensibler Vertragsinhalte verzichtet werden dürfen – bei gleichzeitiger Anzeige gegenüber der Landtagspräsidentin. Das würde Transparenz mit Praktikabilität in Einklang bringen.
Wir stehen für eine ausgewogene Lösung, die Transparenz schafft, aber auch dafür sorgt, dass das Parlament nicht zu einem exklusiven Ort für Beamte und Angestellte im Öffentlichen Dienst wird. Die heutige Änderung des Abgeordnetengesetzes in dieser Form ist kein guter Tag für die berufliche Vielfalt im Parlament.“


