Pressemitteilung

24.Juli 2025

Reith: Trotz mehrstufigem Beteiligungsprozess noch überschießende Bürokratie statt Praxistauglichkeit

Gesetzesentwurf verfolgt das richtige und wichtige Ziel, die Kinder- und Jugendrechte im Land zu stärken.

In der heutigen ersten Lesung des Gesetzes über die Kinder- und Jugendhilfe in Baden-Württemberg und zur Änderung des Jugendbildungsgesetzes sagte der sozialpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Niko Reith:

„Der Gesetzesentwurf verfolgt das richtige und wichtige Ziel, die Kinder- und Jugendrechte im Land zu stärken und entstand unter Einbeziehung zentraler Akteure in einem mehrstufigen Beteiligungsprozess. Eigentlich sollten die Verbände, die Praktiker und Betroffenen daher eine hohe Praxistauglichkeit von diesem Gesetz erwarten dürfen. Im Entwurf der Landesregierung findet sich jedoch noch immer überschießende Bürokratie, die wenig praxistauglich sein dürfte. Auch der Normenkontrollrat moniert beispielsweise die geplante Einrichtung eines zusätzlichen Beirates bei der Ausgestaltung des Ombudssystems für die Kinder- und Jugendhilfe als überzogen. Unnötiges Gold-Plating muss angesichts der Aufgabenlast der Kommunen ebenso unterbleiben wie eine finanzielle Mehrbelastung der kommunalen Haushalte. Deshalb werden wir im weiteren Gesetzgebungsverfahren darauf achten, dass die Kostenneutralität für die Gemeinden und Gemeindeverbände gesichert wird.“

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