Pressemitteilung

19.Juli 2018

Haußmann: Positive Resonanz auf unseren Gesetzentwurf zur Reform des Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetzes

Im Zusammenhang mit der ersten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der FDP/DVP zur Änderung des Gesetzes für unterstützende Wohnformen, Teilhabe und Pflege (Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz – WTPG; Drucksache 16/4342) sagte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP/DVP Landtagsfraktion Jochen Haußmann:

„Ich freue mich, dass unser Gesetzentwurf, in dem wir die geforderten wesentlichen Verbesserungen aus der Evaluation des WTPG aufgegriffen haben, in der Anhörung auf so positive Reaktionen gestoßen ist. Die dort gemachten weiteren Verbesserungsvorschläge werden wir aufgeschlossen prüfen. Uns geht es darum, das bisherige Regelwerk von bürokratischem Ballast zu erleichtern und die Flexibilität herzustellen. Damit erzeugen wir eine gesteigerte Gründungsdynamik ambulant betreuter Wohnformen. Es ist nicht nachvollziehbar, warum nicht unter dem Dach eines Pflegeheims ein solches Angebot vorgehalten werden dürfte. Es muss auch klargestellt werden, dass der Anbieter einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft auch die Pflegeleistungen anbieten können darf, wenn Wahlfreiheit sichergestellt ist. Das ist bisher viel zu unverständlich im Gesetz enthalten. Und es ist an der Zeit, die Doppelprüfungen von Heimaufsicht und MDK zu entschlacken. Das Personal vor Ort soll sich um die pflegenden Menschen kümmern können. Schließlich muss die enge zeitliche Befristung von der Erprobung innovativer Wohnformen gelockert werden. Mit der bisher engen Frist lassen sich die Investitionen nicht finanzieren und sind von vorneherein vom Scheitern bedroht. Und damit es keine Missverständnisse gibt: Wir stehen für Qualität für die Bewohnerinnen und Bewohner ein und wir wollen eine wirksame Marktüberwachung. Hier gilt aber auch: Nicht viel hilft viel, sondern richtig hilft viel. Ich sehe dringenden Handlungsbedarf. Denn der Pflegebereich wird vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und der Pflicht zu Einzelzimmern im Bestand der Pflegeheime vor große Herausforderungen gestellt. Ich fordere von den Regierungsfraktionen eine Offenheit in der weiteren Beratung des Gesetzentwurfs. Teilweise hat das Ministerium selbst in der erwähnten Evaluation Änderungsbereitschaft signalisiert. Es ist schade, dass das nun in der Stellungnahme des Ministeriums rundweg abgelehnt wird. Damit vergeben wir eine Chance, weitere Impulse für die Pflege in Baden-Württemberg zu geben. Politik für die Menschen sollte von sachlichen Gründen geleitet sein, nicht von politischer Farbenlehre.“

 

Hinweise:

Der Gesetzentwurf weist Änderungen an folgenden bisherigen Regelungsinhalten des Gesetzes auf:

  • Verbot der Einrichtung einer ambulant betreuten Wohnform unter dem Dach einer stationären Einrichtung;
  • Verbot von mehr als zwei Wohngemeinschaften des gleichen Anbieters in unmittelbarer räumlicher Nähe;
  • restriktive Möglichkeit des Anbietens von Pflegeleistungen durch den Anbieter der ambulant betreuten Wohngemeinschaft;
  • verpflichtende fachliche Qualifizierungen für zusätzlich erforderliche Beschäftigte bei einer Anzahl von Bewohnerinnen und Bewohner von mehr als acht;
  • Pflicht von Präsenzkräften von zusätzlich mindestens 12 Stunden bei einer Anzahl von Bewohnerinnen und Bewohner von mehr als acht;
  • Doppelprüfungen durch Heimaufsicht und Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen (MDK);

Der Gesetzentwurf ist wie folgt einsehbar: https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/4000/16_4078_D.pdf

Die Stellungnahmen zum Gesetzentwurf sind in einer Zusammenfassung der Landesregierung wie folgt abrufbar: https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/4000/16_4453_D.pdf

Weitere Pressemitteilungen zum Thema