Hoher: Hauk betreibt bei Korrektur der Regelungen zu Wildschäden Arbeitsverweigerung
Anlässlich der Stellungnahme der Landesregierung zu seiner Kleinen Anfrage „Arbeitskreise und Gesprächsgruppen des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz rund um das Jagdrecht“ (Drucksache 16/5715) erklärt der Sprecher der FDP/DVP-Fraktion für Ländlichen Raum, Klaus Hoher: „Die Antworten von Minister Hauk auf meine Fragen zur dringend nötigen Korrektur der durch Grün-Rot verunstalteten Wildschadensregelungen grenzen an Arbeitsverweigerung.“
Die CDU sei 2016 mit dem Versprechen in die Landtagswahl gezogen, im Falle einer Regierungsbeteiligung innerhalb des ersten Jahres das Jagdrecht insgesamt zu novellieren, die Beteiligung der Landwirte an Wildschäden bei Mais abzuschaffen und einen gesetzlichen Rahmen für die Etablierung kommunaler oder jagdlicher Wildschadenskassen zu setzen, erinnerte Hoher. Inzwischen seien schon fast drei Jahre verstrichen und abgesehen von zahllosen Arbeitskreissitzungen zum Thema habe Minister Hauk nichts zustande gebracht, beklagte Hoher. Durch die Abschaffung des kommunalen Vorverfahrens zur Feststellung von Wildschäden blieben einerseits die Landwirte auf den Schadenssummen sitzen. Andererseits sei auch den Jägerinnen und Jägern nicht geholfen, wenn die Landwirte nicht aktiver zur Mitwirkung an der Wildschadensprävention ermuntert würden. „Die jetzige Rechtsunsicherheit bringt letztlich keine Seite weiter“, meint Hoher. Hauk müsse jetzt bis zur Sommerpause 2019 einen Entwurf für die Anpassung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes liefern.
In seiner Stellungnahme zur Kleinen Anfrage von Hoher hatte Hauk geantwortet, eine Arbeitsgemeinschaft stimme zurzeit einen Entwurf zur Neuregelung der Geltendmachung von Wildschäden ab (§ 57 JWMG). Hinsichtlich des ursprünglich versprochenen Rechtsrahmens für solidarische Wildschadenskassen berichtete Hauk indessen nur von der Prüfung „mehrerer denkbarer Umsetzungsmodelle“ – aus Sicht der FDP/DVP-Fraktion zu wenig.