Pressemitteilung

28.Dezember 2018

Hoher: Hauks Entwurf für das Forstreformgesetz ist eine Kapitulationserklärung gegenüber den Grünen

Der Sprecher der FDP/DVP-Fraktion für ländliche Räume, Klaus Hoher, hat den schwarz-grünen Entwurf für das Forstreformgesetz als „Minister Hauks forstpolitische Kapitulationserklärung gegenüber den Grünen“ kritisiert. „Es bleibt zu hoffen, dass sich die CDU die berechtigte Kritik am Anhörungsentwurf zu Herzen nimmt und zumindest den gröbsten Unfug noch vor der Einbringung in den Landtag streicht“, sagte Hoher. Sein Optimismus halte sich jedoch in Grenzen. Dass Hauk einen solchen Entwurf überhaupt in die Anhörung gegeben habe zeige, dass er nicht mehr Herr im eigenen Haus sei. Wenn die Landesregierung nicht nachbessere, müsse sie mit massiven öffentlichen Protesten rechnen, wie es sie zuletzt bei der grün-roten Jagdrechtsnovelle gegeben habe, meint Hoher.

Unfairer Wettbewerb: Der künftig aus der Einheitsforstverwaltung ausgegliederte Staatsforst wird nach Ansicht Hohers im Gesetzentwurf gegenüber Privat- und Kommunalwald bevorzugt. Während Grün-Schwarz den Privat- und Kommunalwald im § 14 mit umfangreichen neuen waldbaulichen Pflichten bevormunden wolle, ohne dafür einen besonderen Ausgleich vorzusehen, betone die Landesregierung an anderen Stellen des Gesetzentwurfs und seines Begründungstexts stets, dass viele Leistungen der landeseigenen ForstBW „nicht zu den originären Aufgaben eines forstwirtschaftlichen Unternehmens“ gehörten und daher unabhängig von der Ertragslage auf Steuerzahlerkosten aus dem Landeshaushalt zu vergüten seien. „Das geht überhaupt nicht. Entweder erkennt das Land an, dass alle Waldbesitzarten bei Umweltschutz, Klimaschutz, Naherholung und Wasserhaushalt Leistungen für das Gemeinwohl erbringen und eine entsprechende Förderung verdienen, oder aber man nimmt alle gleichermaßen ordnungsrechtlich in die Pflicht“, findet Hoher. Zudem müsse der Staatsforst gesetzlich dazu verpflichtet werden, durch eine vernünftige Abrundungs- und Verpachtungspolitik eine wirksame Schwarzwildbejagung zu ermöglichen. Es könne nicht länger angehen, dass ForstBW sich finanziell einen schlanken Fuß mache und immer weitere Feldjagdanteile abstoße. Auch die Öffnung des Marktes für Betreuungsdienstleistungen für den Privatwald komme zu kurz.

Eigentumsfeindlichkeit: Der scheinbar allgemeine und unscharfe § 22 birgt nach Einschätzung der Freien Demokraten viele Aushöhlungen des Eigentumsrechts. „Absatz 2 fordert gesetzlich einen hinreichenden Totholzanteil ein, er definiert aber erstens nicht was hinreichend ist und zweitens untergräbt diese neue gesetzliche Pflicht den bewährten und eigentumsfreundlichen Vertragsnaturschutz beim Alt- und Totholzmanagement“, kritisiert Hoher. Dadurch dass die Naturschutzstrategie des Landes und die Waldnaturschutzstrategie im Gesetz als „wichtige Grundlage“ verankert würden, drohten den Waldeigentümern umfangreiche Naturschutzpflichten auf Kosten der Holzproduktion. Auch würden Managementpläne in Gebieten des Natura 2000-Netzes durch den Paragraphen rechtlich allgemeinverbindlich. Zudem laufe der neue Absatz 4 auf umfangreiche Überwachungsbefugnisse der Forstbehörden im Privat- und Kommunalwald hinaus.

Waldbauliche Bevormundung: Neben einer verschärften Überwachung drohe vor allem in § 14 eine massive Bevormundung der Waldbesitzer. „Bei all den Nachhaltigkeitsgedanken, die ursprünglich aus der Forstwirtschaft selbst kommen, muss doch der Waldeigentümer noch Möglichkeiten haben, seinen Wald wirtschaftlich zu entwickeln“, klagt Hoher an. Es komme einer Enteignung gleich, wenn der Landesgesetzgeber den Waldbesitzern von der Baumsortenwahl bis hin zur Naturverjüngung alles vorschreibe.

Bürokratieaufbau: Ein Beispiel für den Bürokratieaufbau, der drohe, sei der neue § 64a zur gesetzlichen Regulierung von „Waldpädagogik“. Darin wird das Ministerium für Ländlichen Raum ermächtigt, in Abstimmung mit dem Umweltministerium ein waldpädagogisches Bildungsangebot zu entwickeln und einen „Qualifizierungslehrgang zur staatlich zertifizierten Waldpädagogin oder zum staatlich zertifizierten Waldpädagogen“ anzubieten. „Hier sollen anscheinend wieder auf Kosten der Steuerzahler Jobs für grüne Parteigänger geschaffen werden“, vermutet Hoher. Gewiss sei es sinnvoll, gerade Stadtkindern in Kindertagesstätten und Schulen einen Zugang zu Wald und Natur zu ermöglichen. „Aber für diesen Zweck muss man nicht einen solch bürokratischen Popanz aufbauen“, findet der Forstpolitiker der FDP/DVP-Fraktion. Vollends unklar sei im Gesetzentwurf, welche Funktion der neue „Landeswaldverband“ haben soll, den die Landesregierung in § 77a vorsehe. Im Gesetzentwurf heißt es lapidar: „Der Landeswaldverband hat die Aufgabe, die Stellungnahmen seiner Mitglieder zu koordinieren.“ Nach Ansicht der Freien Demokraten jedoch ist die Zahl der forstpolitischen Interessensvertretungen in Baden-Württemberg nicht derart unübersichtlich, dass ein gesetzlich verankerter Dachverband gebraucht werde. „Anscheinend strebt Grün-Schwarz wieder einmal an, ein regierungsnah geführtes Gremium einzurichten, das allen Beteiligten vorgaukelt gehört zu werden“, mutmaßt Klaus Hoher.

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