Pressemitteilung

13.Juli 2016

Kern: Modernisierung der rechtlichen Grundlagen der Untersuchungsausschüsse wird den Wert der Untersuchungen erhöhen

Zur Ersten Lesung des Gesetzentwurfes von Grüne, CDU, SPD und FDP zur Änderung des Untersuchungsausschussgesetzes sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Timm Kern:

„Mit dem Gesetzentwurf wollen wir das den Untersuchungsausschüssen zu Grunde liegende Recht modernisieren und in Sachen Minderheitenrechte nachholen, was im Bund längst Standard ist. So wird beispielsweise der Aktenbegriff auf die modernen Kommunikationsmittel erweitert. Für Klarheit sorgen wir beim Verfahren zur Klärung der Verfassungswidrigkeit von Untersuchungsaufträgen und mit Blick auf die Stellung von Betroffenen. Indem wir letzteren mit Blick auf die Feststellungen des Untersuchungsausschusses explizit das Recht zur Gegendarstellung einräumen, verhindern wir, dass sie zum nahezu wehrlosen Spielball politischer Interessen werden. Angesichts der positiven Erfahrungen mit Ermittlungsbeauftragten im Bund führen wir diesen nun auch bei uns ein. Für uns als Oppositionsfraktion besonders wichtig, wird die Festlegung der Reihenfolge der zu vernehmenden Zeugen nicht mehr allein von der Ausschussmehrheit bestimmt. Dies führte in der Vergangenheit zu ganz erheblichen Verzerrungen, nahezu ausschließlich von der jeweiligen Koalition gewünschte Zeugen konnten gehört wurden. Da zukünftig wie im Bund auch von der Ausschussminderheit gewünschte Zeugen gehört werden müssen, können sich die Abgeordneten im Untersuchungsausschuss ein umfassenderes Bild vom jeweiligen Untersuchungsgegenstand machen. Dies wird den Wert der Untersuchungen erhöhen und schlussendlich auch den Bürgern zugutekommen, die an einer ernsthaften Aufklärung von Sachverhalten interessiert sind.“

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