Kluck: Bürger nicht unter Generalverdacht stellen
Liberale sehen sich durch Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten bestätigt – Dass der oder die Einzelne grundsätzlich selbst über Preisgabe und Verwendung personenbezogener Daten zu bestimmen hat, betonte der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Hagen Kluck, in der Parlamentsdebatte zum Datenschutz. Die Liberalen fühlten sich durch den Tätigkeitsbericht in ihrer Auffassung bestärkt, „weil er viele der Ärgernisse aufzeigt, die auch uns immer wieder ärgern“. Der Reutlinger Abgeordnete forderte beim Sammeln und Vernetzen von Daten trotz der nicht zu leugnenden terroristischen Bedrohung Augenmaß ein.
„Die SPD spart nicht mit kritischen Worten, wenn es um kleinere Verstöße baden-württembergischer Behörden geht“, bemängelte Kluck, „aber sie schweigt, wenn die schwarz-rote Koalition in Berlin zum großen Schlag gegen Bürgerrechte ausholt.“ Auch die Kritik der Grünen sei unglaubwürdig, „denn wir haben nicht vergessen, wie sie den Otto-Katalog des früheren Innenministers Schily ohne Widerspruch hinnahmen.“ Was aus Berlin so alles drohe, habe Landesbeauftragter Peter Zimmermann nach der letzten Datenschutz-Konferenz festgestellt: Die beabsichtigte Speicherung aller Telekommunikationsdaten auf Vorrat, die drohende Abschaffung der anonymen Kommunikation im Internet, die Pläne zur heimlichen Online-Durchsuchung privater Computer, die Speicherung sämtlicher Einkommensdaten abhängig Beschäftigter und so weiter. Im Bericht für 2006 nennt der Landesdatenschutzbeauftragte auch internationale wie nationale Probleme. Hagen Kluck unterstrich die liberalen Vorbehalte gegen den in Berlin forcierten Marsch in den Präventionsstaat. Nach liberaler Auffassung müsse sich der Staat darauf beschränken, Straftaten zu verfolgen und konkrete Gefahren abzuwehren. Er halte es nicht für richtig, wenn die staatlichen Aktivitäten immer mehr ins abstrakte Vorfeld noch nicht einmal geplanter Straftaten vorverlagert würden. „Wir lassen nicht zu, dass zehn Millionen Bewohner unseres Landes unter Generalverdacht gestellt werden, nur weil eine Viertelmillion Straftaten begeht oder begehen will“, sagte Kluck. Erstaunt äußerte sich der innenpolitische Sprecher der FDP „über die prophetische Begabung der Datenschützer beim Polizeigesetz“. In der Koalitionsvereinbarung werde ausdrücklich betont, dass es „unter Beachtung datenschutzrechtlicher Belan-ge“ novelliert werde und dass es Video-Überwachung weiterhin nur an Kriminalitätsschwerpunkten gebe. Bei der Anti-Terror-Datei setzt Hagen Kluck auf eine enge Zweckbindung der dort gesammelten Daten, um Missbrauch auszuschließen. Die FDP teilt nach seinen Worten die im Tätigkeitsbericht zum Ausdruck kommende Skepsis gegenüber der elektronischen Gesundheitskarte. Die nicht nur von Datenschützern, sondern auch von Ärzten beschworene Gefahr eines „gläsernen Patienten“ sei noch nicht gebannt. Die FDP wolle auch den Datenschutz für den nichtöffentlichen Bereich beim Landesbeauftragten konzentrieren. Er ist und bleibt eine Institution, die von politischer Einflussnahme unabhängig sei und die bürgerlichen Grundrechte wirksam schütze. Hans Ilg, Pressesprecher