Pressemitteilung

30.Juli 2009

Kluck: Chancengleichheit für alle

Für FDP/DVP-Fraktion ist Mandatszuteilung nach Prozenten besonders wichtig – Der nächste Landtag muss nach einem Wahlrecht gewählt werden, das den Kandidatinnen und Kandidaten Chancengleichheit gibt. Wie der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Hagen Kluck, in der Parlamentsdebatte zum Wahlrecht betonte, „muss bei der Zweitausteilung der Mandate künftig der im Wahlkreis erzielte persön-liche Erfolg Maßstab sein.“ Deshalb sei die Mandatsvergabe nach der Höhe der erzielten prozentualen Stimmenanteile richtig. „Damit wird eine alte Forderung der FDP erfüllt“, stellte Kluck fest.

Die Angleichung der Wahlkreisgrößen ist seiner Meinung nach auch bei der Zuteilung nach Prozenten wichtig. „So wie ein kleiner Wahlkreis bei der Mandatsvergabe nach absoluten Stimmenzahlen benachteiligt war, so ist er bei der Prozent-Regelung bevorzugt“, betonte Hagen Kluck. Deshalb schreibe der Gesetzentwurf mit Recht vor, dass die Wahlkreisgrößen grundsätzlich nicht um mehr als 15 Prozent vom Durchschnitt abweichen dürften. Es sei nicht einfach, diese möglichst gleich großen Wahlkreise zu schaffen. „Am einfachsten wäre es, wenn man in den Regierungsbezirken Freiburg und Tübingen jeweils einen zusätzlichen Wahlkreis bildet, während man in den Regierungsbezirken Stuttgart und Karlsruhe je einen streicht“, stellte Kluck fest. Damit wäre auch die bereits vom Staatsgerichtshof festgestellte Ungleichheit zwischen Nord und Süd besei-tigt. Nach der Bevölkerungszahl seien die „Nordstaaten“ nämlich überrepräsentiert. Aber noch scheinen Kluck die „Südstaaten“ zu schwach zu sein, um dieses ihnen zustehende Gewicht durchzusetzen. Hagen Kluck räumte ein, dass es bei der vorgeschlagenen Neubildung der Wahlkrei-se Ungereimtheiten gebe. Alle Wünsche werde man dabei nicht erfüllen können, weil Gemeinde- und Regierungsbezirksgrenzen die Entscheidungsmöglichkeiten einengten. „Wir Liberalen haben auch zu anderen Punkten noch viele Wünsche“, sagte Kluck. Er nannte die Verkleinerung des Landtages, einen landesweiten Verhältnisausgleich und die Einführung eines Zweistimmen-Wahlrechts. „Alle diese Wünsche stellen wir zurück, damit es zur Landtagswahl 2011 Chancengleichheit zwischen den Kandidatinnen und Kandidaten der einzelnen Parteien bei der Zweitausteilung der Mandate gibt“, sagte Kluck. Und: „Die FDP wird alle auf den Tisch kommenden Anregungen sorgfältig prüfen, aber nicht zulassen, dass damit versucht wird, die Wahlrechtsreform zu verzögern.“

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