Pressemitteilung

04.November 2008

Kluck: Die Wahlbeteiligung fördern

FDP/DVP-Landtagsfraktion hält an Doppelkandidaturen bei der Kreistagswahl fest – Die vom Landtag beschlossene Änderung des Kommunalwahlgesetzes ist nach Auffassung der FDP/DVP-Landtagsfraktion ein Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung und zu einer höheren Wahlbeteiligung. „Es ist auch richtig, dass man einen Wahlschein beantragen kann, ohne Gründe erfinden zu müssen, die einen an der Wahl am Wahltag selber hindern“, erklärte der FDP-Abgeordnete Hagen Kluck in der Par-lamentsdebatte, „wer Briefwahl machen will, soll das auch tun können ohne lügen zu müssen.“

Der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion kann sich weitere Änderungen im Kommunalwahlrecht vorstellen: „Beispielsweise die Direktwahl der Landräte oder den Wegfall der Altersgrenze für Bürgermeister.“ Jetzt stimme man aber erst einmal diesen Änderungen zu. Es müsse rechtzeitig in Kraft treten, damit sich Kreise und Kommunen darauf einstellen könnten. „Die Änderungen machen die Ermittlung der Kommunalwahl-Ergebnisse ein wenig einfacher“, so Kluck, „sie können durch die vorgeschlagenen Erleichterungen bei der Briefwahl auch dazu beitragen, die Wahl-beteiligung zu erhöhen. Daran sollten wir alle großes Interesse haben.“ Die Liberalen stehen dazu, dass verschiedenen Anregungen der kommunalen Landesverbände nicht gefolgt wird. Die FDP hält an den Doppelkandidaturen bei der Kreistagswahl fest. „Wir haben damit gute Erfahrungen gemacht“, sagte Hagen Kluck, „dass im nächsten Jahr vielleicht auch die Linkspartei diese Möglichkeit nutzen wird, ist für uns kein Grund für eine Rolle rückwärts. Man kann das Wahlrecht nicht beliebig nach Opportunitätsgesichtspunkten ändern. Die Doppelkandidatur beim Kreistag wurde vom Landtagswahlrecht abgeleitet, ist also nichts Besonderes bei uns im Land. Vor der Einführung der Doppelkandidatur waren die großen Parteien und Wählervereinigungen im Vorteil. Jetzt ist das ein wenig ausgeglichen.“ Kluck erklärte sich bereit, seinen Standpunkt nochmals zu überdenken, wenn mehr Erfahrungen vorliegen. Oder wenn man sich gemeinsam auf ein vernünftigeres Auszählverfahren einige. „Nicht reden kann man mit uns über grundlegende Änderungen bei der Bürgermeister-Wahl“, sagte der Reutlinger Abgeordnete, „nach wie vor müs-sen neue Kandidaturen bei der zweiten Neuwahl möglich sein. Der freie Zugang zum Amt der Bürgermeisterin und des Bürgermeisters muss erhalten bleiben.“ Gar nichts hält Kluck vom Vorschlag der Jungen Union, beim ersten Urnengang auf die absolute Mehrheit der Stimmen zu verzichten: „Das rüttelt ja fast wie ein Mehrheitswahlrecht an den Grundfesten unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung.“

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