Pressemitteilung

05.November 2008

Kluck: Innere Sicherheit mit Augenmaß

FDP/DVP-Fraktion sieht sich weiterhin als Hüterin der Bürger- und Freiheitsrechte – Als ein sorgfältig austariertes, maßvolles und praktikables Werk bezeichnete der in-nenpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Hagen Kluck, das neue Po-lizeigesetz. Es erlaube der Polizei, vernünftig Ihrer Arbeit nachgehen zu können und die innere Sicherheit zu schützen. „Unbescholtene Bürgerinnen und Bürger brauchen vor diesem Gesetz keine Angst zu haben, Ganoven schon“, erklärte der Reutlinger Abgeordnete. Und das sei ja auch der Sinn der Sache. Es sei immer schwierig, die Balance zwischen dem Schutz der Bürgerrechte und den Bedürfnissen der Polizei zu wahren. Dies sei hier aber gelungen.

Für Kluck ist es unverständlich, wie man in den vorgesehenen Änderungen des Polizeigesetzes nur Verschärfungen sehen könne. „Künftig werden Daten von nur wenig mehr Personen gespeichert als bisher, dafür aber bei sehr vielen Personen für einen kürzeren Zeitraum“, erklärte der Abgeordnete. Bei der Video-Überwachung gehe es darum, bei größeren Menschenansammlungen Sicherheit und Schutz zu gewährleisten. Stationäre Kameras werde es weiterhin nur an Orten mit höherer Kriminalitätsbelastung geben. Was ein solcher Brennpunkt ist, werde genauer als bisher definiert. Bei der Wohnraumüberwachung sei mit der Zuständigkeit der Landgerichts-Kammern eine höhere Hürde als bisher eingezogen worden. Der Kernbereich der privaten Lebensgestaltung bleibe ausgenommen. „Wir Liberalen haben dafür gesorgt, dass auch in Zukunft keine Gesprächsinhalte zu präventiven Zwecken abgehört werden“, betonte Hagen Kluck. Die GPS-Ortung sei gemäß den Anregungen des Datenschutzbeauftragten geregelt und ausschließlich zur Abwehr einer erheblichen Gefahr oder zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten möglich. Was für den Einsatz automatischer Kennzeichenlesesystem vorgesehen sei, entspreche den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. „Eine Online-Durchsuchung wird es nicht geben“, erinnerte Kluck, „weil wir darin einen unverhält-nismäßigen Eingriff in das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung sehen.“ Der Schutz von Berufsgeheimnisträgern und deren Berufshelfern sei gewährleistet. Es gebe ein absolutes Erhebungs- und Verwertungsverbot bei Seelsorgern, Strafverteidigern und Abgeordneten. Eingriffe in die Vertrauensverhältnisse der Heil-, Beratungs- und Medienberufe seien nur zur Abwehr einer unmittelbaren bevorstehenden Gefahr für Leben, Gesundheit und Freiheit möglich. Geregelt werde mit dem Gesetz auch der Wohnungsverweis in Fällen häuslicher Gewalt. „Wir konnten verhindern, dass diese Gesetz über sinnvolle Maßnahmen hinausschießt“, stellte der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion fest, „die Liberalen haben sich abermals als Wächter der Grundrechte erwiesen.“ Die Kritik der Opposition sei scheinheilig. In rot-grünen Regierungszeiten seien jede Menge Bürgerrechte unter dem Vorwand der Terrorismus-Bekämpfung eingeschränkt worden. Zahlreiche rot-grüne und schwarz-rote Gesetze zur Inneren Sicherheit seien vom Bundesverfassungsgericht kassiert worden. Aus Baden-Württemberg sei keines dabei gewesen. „Wir wollen einen wehrhaften Staat, der die demokratische Ordnung und die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürgern gegen innere und äußere Gefahren konsequent verteidigt“, sagte Kluck, „das neue Polizeigesetz hilft, Kriminalität wirkungsvoll zu verhindern und Kriminelle mit Nachdruck zu verfolgen. Dieses Gesetz legt unbe-scholtenen Bürgerinnen und Bürgern keine Fußfesseln an. Wir verteidigen die Freiheit nicht dadurch, dass wir sie abschaffen.“

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