Pressemitteilung

29.Juli 2010

Kluck: Mehr Leistungsanreize und höhere Durchlässigkeit zur freien Wirtschaft

FDP/DVP-Fraktion hält längere Lebensarbeitszeit im Beamtenbereich für erforderlich – Für die Liberalen hat die Dienstrechtsreform den Namen „Reform“ verdient. Sie verlängere nicht nur die Lebensarbeitszeit der Beamtinnen und Beamten, sondern bringe auch mehr Leistungsanreize und eine höhere Durchlässigkeit zwischen dem öffentlichen Dienst und der freien Wirtschaft. „Die besseren Möglichkeiten für einen Personalaustausch nützen beiden Seiten“, erklärte der innenpolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Hagen Kluck, im Landtag.

Mit der Trennung der Systeme der Alterssicherung betrete Baden-Württemberg Neuland und nehme eine Vorreiterrolle gegenüber den anderen Ländern und dem Bund ein.Laut Kluck trägt die Dienstrechtsreform der demografischen Entwicklung durch die Anhebung der Altersgrenzen und die Modifizierung der Anrechnung von Ausbildungszeiten Rechnung. Damit sei ein Einsparvolumen von etwa 100 Millionen Euro im Durchschnitt der Jahre 2012 bis 2029 verbunden. „Aber das ist relativ“, erläuterte der parlamentarische Geschäftsführer, „wir sparen nicht, sondern verringern den Zuwachs des Pensionsaufwands, der sich ergeben würde, wenn wir nichts täten.“ Den Pensionären mehr auferlegen zu wollen – wie es zum Beispiel die Grünen vorschlagen – wäre seiner Meinung nach nicht korrekt, da nicht die Pensionäre die Verantwortung für die stark steigenden Pensionsleistungen tragen, sondern die Politik. Die Dienstrechtsreform fördere das Leistungsprinzip. Die Chancen, beruflich voran-zukommen und in angemessener Zeit befördert zu werden, würden sich durch das mit der Reform verknüpfte Strukturprogramm deutlich verbessern. So gebe es bei der Polizei jeweils knapp 500 Stellenhebungen im mittleren und gehobenen Dienst. Die Justiz sei mit über 400 Hebungen dabei, die Steuerverwaltung mit fast 1500 Stellenhebungen. Auch 500 Fachlehrer und technische Lehrer könnten mit einem höheren Einkommen rechnen. „Der beste Weg, Leistungsorientierung zu fördern, ist die Verbesserung der Voraussetzungen für eine leistungsbezogene Besoldung“, sagte Hagen Kluck. Verbessert werde auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.Die Verlängerung der Lebensarbeitszeit um zwei Jahre erfolge maßvoll in 18 Schritten. Sie werde abgefedert durch verschiedene Möglichkeiten weiterhin mit 60 oder 65 Jahren abschlagsfrei in den Ruhestand zu gehen. Das lasse sich das Land einiges kosten. Dazu gehöre auch die Förderung der Gesundheitsprävention im Landesdienst veranschlagt. Insgesamt müssten vom 100 Millionen schweren Einsparbetrag wieder 30 Millionen Euro an Mehraufwendungen abgezogen werden. „Diese Reform ist ein Programm zur Modernisierung des öffentlichen Dienstrechts, ein Programm der Strukturveränderung und der Strukturverbesserung“, so Hagen Kluck. Wichtig sei, dass der einfache Dienst künftig entfalle. Der Reutlinger Abgeordnete erinnerte auch an die Offensive für eine freiwillige längere Arbeitszeit.Zur Reform gehöre auch die Anpassung an gesellschaftliche Veränderungen und Notwendigkeiten. In einem gemeinsamen Entschließungsantrag mit der CDU werde klargestellt, dass man bei den weiteren parlamentarischen Beratungen der Dienst-rechtsreform auch die Frage der rechtlichen Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe im Lichte jüngster höchstrichterlicher Entscheidungen prüfen werde.

Weitere Pressemitteilungen zum Thema