Pressemitteilung

21.August 2007

Kluck rät zum sparsamen Umgang mit Datenmaterial

„Es darf nicht sein, dass die Bürger überall lokalisierbar und identifizierbar werden“ – Dass die Liberalen keinen „gläsernen Staatsbürger“ wollen, hat ihr innenpolitischer Sprecher Hagen Kluck in der Landtagsdebatte über den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich betont. „Wir wollen aber auch keinen gläsernen Kunden, Autofahrer, Versicherten oder Internet-Nutzer“, stellte der Reutlinger Abgeordnete fest. Verstöße Privater gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung seien oft schwieriger zu erkennen und zu bekämpfen. Der Tätigkeitsbericht des Innenministeriums zeige aber, dass dieser Kampf gegen die sich immer schneller drehenden Flügel moderner Informations- und Kommunikationstechniken nicht aufgegeben wird.

„Es darf nicht sein, dass der Verbraucher überall lokalisierbar und identifizierbar wird“, sagte Kluck, „deshalb müssen die datenschutzrechtlichen Regelungen mit der Entwicklung neuer Überwachungstechnologien Schritt halten“. Der Einzelne müsse selbstständig darüber bestimmen können, wem er welche personenbezogenen Daten zu welchem Zweck mitteile. Die Bürgerinnen und Bürger seien aber auch dafür zu sensibilisieren, wenn sie ein Stück Freiheit über ihre Daten aufgeben. Am wirksamsten schütze der Grundsatz der Datensparsamkeit vor dem gläsernen Kunden. Nach Meinung der FDP/DVP-Fraktion bedarf die Video-Überwachung durch Private dringend einer gesetzlichen Grundlage. Da müsse beispielsweise die Speicherungsdauer befristet werden. Was dem Staat selber verboten sei, dürfe er sich nicht durch das Aufschalten auf private Anlagen holen. Datenschutz-Verletzungen müssen deut-lich geahndet und eine datenschutzgerechte Technik muss stärker gefördert werden.Hagen Kluck bekannte, dass ihn „der Gedanke an die elektronische Gesundheitskarte ganz krank macht“. Der Patient müsse selbst entscheiden, welche Daten aufgenommen, welche gelöscht werden und wer Zugang habe. Gentests durch Arbeitgeber oder Versicherungen müssten klare rechtliche Grenzen gesetzt werden. Nie-mand dürfe auf Grund seiner genetischen Anlagen diskriminiert werden.

Weitere Pressemitteilungen zum Thema