Pressemitteilung

19.Oktober 2008

Noll: Bund setzt langjährige Forderung der Liberalen endlich um

Bundestag hat jetzt Altersgrenze von 68 Jahren für Vertragsärzte aufgehoben – „Am Freitag hat der Bundestag mit der Mehrheit von CDU und SPD endlich die starre Altersgrenze von 68 Jahren für Kassenärzte aufgehoben.“ Wie der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Ulrich Noll sagte, sei dies von den Liberalen schon im Jahr 2004 gefordert worden. Allerdings habe damals das baden-württembergische Soziaministerium abgelehnt, die Altersgrenze aufzuheben. Gleichzeitig sei die FDP/DVP-Fraktion von der SPD des Ärztelobbyismus’ bezichtigt worden.

„Es ist bedauerlich, dass notwendige Entscheidungen, die lange voraussehbar sind, immer erst dann umgesetzt werden, wenn es unausweichlich wird“, bedauert Noll die verspätete Aufhebung der Altersgrenze. Auf diesem Wege vergebe die Politik unnötigerweise Handlungsspielräume. Schon im Jahre 2004 habe er in dem Antrag „Ärztemangel“ (Drucksache 13/3168) auf den vorhersehbaren Ärztemangel gerade in ländlichen Gebieten hingewiesen und die Meinung vertreten, dass es in Zeiten des Mangels nicht Aufgabe des Staates sei, arbeitswilligen Ärzten die Behandlung von Kassenpatienten zu verbieten. Wie Noll weiter sagte, „hat trotz aller Fehler, die mit der Gesundheitsreform verbunden sind, die Bundesregierung in diesem Punkt eine begrüßenswerte längst überfällige Entscheidung getroffen – leider nicht aus Überzeugung, sondern aus purer Not.“Info: Die PM „Noll fordert Aufhebung der Altersgrenze für Vertragsärzte“ vom 18. August 2004 nachfolgend in Auszügen: „Eine Aufhebung der Altersgrenze für Vertragsärzte, die mit Vollendung des 68. Lebensjahres ihren Beruf nicht mehr ausüben dürfen, halte ich für wünschenswert“, sagte der Fraktionsvorsitzende und sozialpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion Dr. Ulrich Noll. In Zeiten, in denen es vor Allem in den neuen Bundesländern einen teils dramatischen Ärz-temangel gebe und alle politischen Parteien Entbürokratisierung anmahnten, verstünde nie-mand mehr, was eine solche Regelung solle. „Die gegenwärtig existierende Situation empfinde ich als moralisch bedenklich.“Das Sozialministerium in Baden-Württemberg erklärte auf eine Anfrage von Noll, dass es eine Lockerung der Altersgrenze nur in ärztlich unterversorgten Gebieten für wünschenswert hält. Grundsätzlich gelte es, die Altersgrenze aufrecht zu erhalten, um im Interesse der Pati-enten Qualität und Sicherheit zu gewährleisten. Auch sollten junge Ärzte gefördert werden. „Diese Argumentation überzeugt mich nicht“, erklärte Noll. „Ich finde, es obliegt nicht dem Staat, abstrakt festzulegen, wann ein Mensch zum alten Eisen gehört und er seinen Beruf nicht mehr ausüben darf. Jeder Einzelne kann doch selber entscheiden, zu welchem Arzt er gehen möchte.“ Junge Ärzte müssten angesichts des teilweise dramatischen Ärztemangels in Ostdeutschland motiviert werden, gerade in unterversorgten ländlichen Gebieten tätig zu werden.Auch wenn nach Aussage des Sozialministeriums in den nächsten Jahren ein Ärztemangel in Baden-Württemberg nicht zu erwarten sei, hält es Noll nicht für ausreichend, sich darauf zu verlassen, dass auch in Zukunft genügend Ärzte nach Baden-Württemberg zuwandern. „Die Zahl junger Menschen, die das Medizinstudium abschließen, hat sich in den letzten Jahren kaum verändert“, so Noll. „Im Unterschied zu früher ist aber eine große Zahl der Absolventen nach Beendigung des Medizinstudiums nicht mehr bereit, einer ärztlichen Tätigkeit nachzugehen.“ Dieser Entwicklung lägen strukturelle Probleme zugrunde, die beseitigt werden müssten, um die ärztliche Versorgung im Land langfristig sicherzustellen. So gelte es beispielsweise, die Ärzteschaft von unnötigem Dokumentations- und Verwaltungsaufwand zu entlasten, um dem einzelnen Arzt die Möglichkeit zu geben, sich wieder mehr der eigentlichen Arbeit am Patienten widmen zu können. Auch müssten Arbeits- und Vergütungsbedingungen in den Krankenhäusern überdacht werden.

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