Pressemitteilung

09.Juli 2009

Noll: Sterben ist nicht normierbar

Patientenverfügung bekommt durch Vorsorgevollmacht mehr Rechtssicherheit – Der sozialpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Ulrich Noll, sagte in einer Landtagsdebatte über das Thema „Endlich Rechtssicherheit durch Patientenverfügungen – Konsequenzen für die Menschen im Land“, dass bei der durch den Deutschen Bundestag verabschiedeten Regelung „die maximale Balance zwischen Selbstbestimmung und dem Respekt vor dem Leben gefunden worden ist.“ Nach den Worten von Noll muss man für diejenigen Menschen mit schwerster Krankheit Verständnis haben, die eine weitere Chemotherapie oder eine weitere Operation ablehnten. Noll: „Es gibt nicht die Pflicht, alles an sich tun zu lassen, um möglicherweise wieder gesund zu werden oder zumindest nicht so schnell zu sterben. Diese Selbstbestimmung gestehen wir, solange wir einwilligungsfähig sind, jedem zu. Das geschieht zu Recht – wenn der Arzt sich nicht daran hält, begeht er Körperverletzung.“

Wie Noll weiter sagte, haben die rund acht Millionen Menschen, die schon Patientenverfü-gungen schriftlich verfasst haben, jetzt Sicherheit: Sie wissen, die Patientenverfügung gilt weiter. Allerdings, so Noll, tue jeder Bürger und jede Bürgerin gut daran, sich zusätzlich mit Ärzten und mit seinen Angehörigen zu beraten. Sterben sei nicht normierbar. Es werde weiterhin Situationen geben, in denen trotz Patientenverfügung nicht klar sei, wie in der speziellen Situation der mutmaßliche Wille wäre. Deshalb sei es sinnvoll, neben der Patientenverfü-gung eine Vorsorgevollmacht zu erteilen. So könne von den Ärzten der letzte mutmaßliche Wille zuverlässiger als bisher festgestellt werden. Es sei zweckmäßig, die Angehörigen in einer Betreuungsverfügung oder einer Vorsorgevollmacht als Betreuer zu nennen. Die ver-antwortungsvolle Aufgabe der grundsätzlichen Beratung liegt nach den Worten von Ulrich Noll in den Händen des Sozial- und Justizministeriums oder in den Händen des ehrenamtlichen Engagements. So seien es auch beispielsweise die Kreisseniorenbeiräte, die sich dieser verantwortungsvollen Aufgabe widmeten.

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