Pressemitteilung

20.März 2007

Noll: Wahlfreiheit für erste Pflichtfremdsprache in Gymnasien geben

Regelung fürs ganze Land – Fortführung der Grundschulfremdsprache gewährleistet – In der Diskussion über die Fortführung der Grundschulfremdsprache an den Gymnasien, die vor allem in der Grenzregion zu Frankreich geführt wird, schlägt der Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Ulrich Noll, vor: „In ganz Baden-Württemberg soll die Entscheidung zwischen Englisch und Französisch als erste Pflichtfremdsprache den einzelnen Gymnasien überlassen werden. Damit wird den Eltern echte Wahlfreiheit für die erste Pflichtfremdsprache im Gymna-sium ermöglicht.

Dazu im Einzelnen: • Die Fremdsprache der Grundschule wird in Klasse 5 als eine der in den Klassen 5 und 6 zu unterrichtenden Fremdsprachen nach Entscheidung der Schule als erste oder zweite gymnasiale Pflichtfremdsprache fortgeführt. • Ist die Fremdsprache der Grundschule am Gymnasium erste Pflichtfremdsprache (Kernfach mit mehr als zwei Wochenstunden), beginnt die andere nach Entscheidung der Schule in Klasse 5 oder zu Beginn der Klasse 6. • Ist die Fremdsprache der Grundschule zweite gymnasiale Fremdsprache, wird sie in Klasse 5 mit mindestens zwei Wochenstunden und gegebenenfalls nicht versetzungserheblich fortgeführt, ab Beginn der Klasse 6 als Kernfach mit mindestens drei Wochenstunden. Aus guten Gründen ist den Gymnasien in Baden-Württemberg die Möglichkeit eröffnet worden, mit der zweiten Fremdsprache nicht bereits in Klasse 5 beginnen zu müssen. Sie selbst können sich für einen Beginn erst mit Klasse 6 entscheiden. Für den Beginn bereits in Klasse 5 steht ihnen die Möglichkeit eines „gleitenden Einstiegs“ offen (Beginn mit dem zweiten Halbjahr von Klasse 5; zweite Fremdsprache nicht versetzungsrelevant). Als erste (gymnasiale) Fremdsprache soll allerdings die Grundschulfremdsprache verbindlich vorgegeben sein. Die FDP will die Entscheidung über erste und zweite gymnasiale Fremdsprache dem einzelnen Gymnasium überlassen. Durch Entscheidung der Schule soll in Klasse 5 des Gymnasi-ums auch mit der nicht in der Grundschule unterrichteten Fremdsprache als erster Fremdsprache (= Kernfach mit mindestens 3 Wochenstunden) begonnen werden können. Die Fremdsprache der Grundschule ist dann zweite Fremdsprache, muss also erst ab Beginn der Klasse 6 als Kernfach unterrichtet werden. Zur Sicherung und Vertiefung der in die-ser Sprache bereits in der Grundschule erworbenen Kompetenzen muss sie jedoch in Klasse 5 mit mindestens 2 Wochenstunden fortgeführt werden, und zwar gegebenenfalls nicht ver-setzungserheblich und vorrangig genutzt zur Übung in der praktischen Anwendung (Konversationstraining). Der wünschenswerte „nahtlose Anschluss“ der Grundschulfremdsprache im Gymnasium ist auch durch diese Form der Fortführung in Klasse 5 gewährleistet. Auch im badischen Landesteil werden Eltern dann ein Gymnasium in erreichbarer Nähe wählen können, das in Klasse 5 schwerpunktmäßig mit Englisch beginnt. Hierdurch werden nicht zuletzt Probleme des Wohnortwechsels zwischen beiden Landesteilen weitestgehend entspannt. Gleichzeitig werden damit zum Beispiel im württembergischen Landesteil auch die Probleme derjenigen Gymnasien gelöst, die ihr bereits bestehendes Angebot von Französisch ab Klasse 5 fortführen wollen.“ Hans Ilg, Pressesprecher

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