Pressemitteilung

17.Dezember 2015
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Reith: Die Art der Einführung des Beauftragten zeugt von wenig Achtung vor solchen staatlichen Institutionen und beschädigt den Beauftragten schon vor seiner Bestellung

Anlässlich der ersten Beratung des grün-roten Gesetzes über den Bürgerbeauftragten sagte der für Petitionen zuständige Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Niko Reith:

„Der Gesetzentwurf zur Einführung eines Bürgerbeauftragten zeigt einmal mehr, dass Grün-Rot keinerlei Achtung vor staatlichen Institutionen hat und alles parteipolitischen Erwägungen unterordnet. So müssen wir uns heute mit einem Gesetzentwurf über den Bürgerbeauftragten befassen, weil die Grünen die Kennzeichnungspflicht für Polizisten nicht umsetzen konnten und ein Trostpflaster brauchten. Wir dürfen den Beauftragten für die Landespolizei aber nicht als solchen benennen, weil die Grünen diese Bezeichnung nicht gegen den Innenminister durchsetzen konnten. Diese Art der Einführung eines Beauftragten zeugt von wenig Achtung vor solchen staatlichen Institutionen und beschädigt den Beauftragten schon vor seiner Bestellung.

Der Gesetzentwurf selbst zeigt das Desinteresse seiner Verfasser an der Materie eindrücklich auf. So wurden ohne das Thema richtig zu durchdringen einfach Regelungen aus Rheinland-Pfalz bzw. Mecklenburg-Vorpommern übernommen. Völlig ungeklärt bleibt, ob und wie der Petitionsausschuss des Landtages und der Bürgerbeauftragte zusammen arbeiten sollen. Zahlreiche weitere Fragen stellen sich: Warum dürfen sich nicht Personengemeinschaften an den Beauftragten richten? Nach einem erledigten Petitionsverfahren ist eine Eingabe beim Beauftragten nicht mehr zulässig. Aber wie ist es während des Verfahrens? Woher weiß der Beauftragte von der Befassung des Petitionsausschusses? Was ist nach Abschluss eines Verfahrens beim Beauftragten? Regelmäßig hat der Petitionsausschuss mit Doppelbefassungen zu kämpfen; nun kommt noch der Beauftragte hinzu. Der Petitionsausschuss muss bei Auskunftsersuchen die oberste Landesbehörde informieren; der Beauftragte nicht. Der Ausschuss kann Akten anfordern, der Beauftragte nicht. Der Ausschuss hat ein Zutrittsrecht zu Einrichtungen, der Beauftragte nicht. Kann der Beauftragte Sachverständige hinzuziehen? Werden die Kosten erstattet? Was passiert in den Fällen, in denen der Beauftragte die Bürgermeinung teilt, allerdings bei der Behörde nicht erfolgreich ist? Muss der Bürger dann zum Petitionsausschuss? Warum sollte man sich bei dieser Sachlage eigentlich an den Bürgerbeauftragten wenden? Da geht man doch besser gleich zum Petitionsausschuss. Das Benachteiligungsverbot wegen Eingaben gilt nur für die Polizei, nicht für die übrigen Beamten des Landes? Will Grün-Rot ernsthaft Beamte zweierlei Klassen?

All diese Fragen bleiben ungeklärt! Und warum wählt der Landtag den Beauftragten auf Vorschlag der  Regierung? Warum soll er sich von der Regierung abhängig machen? Angesichts dieser Situation kann nicht ernsthaft die Zustimmung zum Gesetzentwurf von Grün-Rot erwartet werden.“

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