Rülke: Es ist höchste Zeit für ein neues Gemeindefinanzsystem
Gewerbesteuer kein stabiles Fundament –Für Unternehmen bürokratisches Ärgernis – In einer von den Liberalen beantragten Aktuellen Debatte über die finanzielle Situation der Kommunen sagte der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, dass infolge der Wirtschaftskrise manche Städte und Gemeinden erhebliche Einbußen bei den Gewerbesteuereinnahmen hinnehmen müssen.
Bei anderen Kommunen falle die Gewerbesteuer sogar ganz aus. „Das zeigt einmal mehr, dass die Gewerbesteuer kein stabiles Fundament für die Kommunalfinanzen ist“, so Rülke. Gleichzeitig sei die Gewerbesteuer für die Unternehmen ein bürokratisches Ärgernis, denn Personenunternehmen sind zur Aufstellung einer gesonderten Bilanz verpflichtet, um anschließend die Gewerbesteuer wieder mit der Einkommensteuer verrechnen zu können. Rülke: „Gerade in der Krise können also die gewinnunabhängigen Bestandteile der Bemessungsgrundlage in der Gewerbesteuer dazu führen, dass Unternehmen noch tiefer in die roten Zahlen rutschen.“ Nach den Worten des Fraktionsvorsitzenden ist es deshalb höchste Zeit für ein neues Gemeindefinanzsystem, das den Gemeinden ihre Finanzautonomie sichert und ihre Finanzierungsbasis stärkt. Bürgerinnen und Bürger sollten merkbar an der Finanzierung kommunaler Aufgaben beteiligt sein und nicht nur durch die anonyme 15-prozentige Beteiligung der Gemeinden an der Einkommensteuer. Rülke: „Diese versteckte Finanzierung durch die Bürger wollen wir offen ausweisen. Auch die Gemeindesteuern müssen sich an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit orientieren.“ Die Liberalen setzen sich deshalb sei Jahren für den aufkommensneutralen Ersatz der Gewerbesteuer durch einen höheren Anteil an der Umsatzsteuer und einen kommunalen Zuschlag auf die Einkommens- und Körperschaftssteuer mit eigenem Hebesatzrecht ein. Nach den Worten von Rülke sollte sich auch die Ausgabenseite ändern. Die Hartz IV-Gesetze bürdeten den Kommunen große Belastungen auf. Der FDP-Fraktionsvorsitzende setzte sich dafür ein, im Grundgesetz ein ebenso striktes Konnexitätsprinzip zu verankern wie in der baden-württembergischen Landesverfassung.