Pressemitteilung

31.Mai 2012

Rülke: Finanzminister Schmid soll für Erhaltung steuerlicher Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen kämpfen

Minister Schmid soll sich auch für Interessen der kleineren Handwerksbetriebe des Landes einsetzen – Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, hat Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid dazu aufgefordert, sich gegen die von einigen Ländern vorgeschlagene Änderung des Steuerrechts zulasten der Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen einzusetzen. Hessen, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Bremen haben zur Vereinfachung des Steuerrechts unter anderem vorgeschlagen, dass haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen künftig erst ab einem jährlichen Gesamtbetrag in Höhe von 300 Euro geltend gemacht werden sollen.

Rülke hatte Schmid zuvor um eine Stellungnahme zum Vorhaben aufgefordert (Drucksache 15/1664). Darin führt der Minister aus, dass die derzeitige Regelung zur Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen (§ 35a, Abs. 3 EStG) in Deutschland zu „Steuerausfällen“ in Höhe von 1,5 Milliarden Euro führe. Nach Darstellung der vier Länder, die den Vorschlag erarbeitet haben, seien durch die Einführung eines steuerlich nicht abzugsfähigen Sockelbetrages in Höhe von 300 Euro jährliche Mehreinnahmen des Staates zu Lasten von Bürgern und Handwerk in Höhe von 400 Millionen Euro zu erreichen. Betroffen wären sämtliche Steuerzahler mit steuerlich begünstigten Handwerkerleistungen, da der Sockelbetrag zumindest zu einer teilweisen Kürzung der steuerlich begünstigten Aufwendungen führt. Der Baden-Württembergische Handwerkstag befürchtet, dass im Falle einer Umsetzung des Ländervorschlags insbesondere die privaten Kleinaufträge im Maler- oder Fliesenlegerhandwerk zurückgehen oder in die Schwarzarbeit verlagert werden könnten. Schmid argumentiert hingegen, die derzeitige Steuerermäßigung erfasse auch Leistungen, bei denen es steuerlicher Anreize mit dem Ziel der Eindämmung von Schwarzarbeit nicht bedürfe, weil die Steuerzahler das Entstehen von Kosten kaum selbst beeinflussen könnten, zum Beispiel bei Heizungswartungen oder beim Kaminkehren. Anders sieht dies wiederum das Volkswirtschaftliche Institut für Mittelstand und Handwerk an der Universität Göttingen. Die Volkswirtschaftswissenschaftler kommen zu dem Schluss, dass die derzeitige Regelung sehr wohl der Bekämpfung von Schwarzarbeit dient. Der FDP-Fraktionsvorsitzende Rülke verwies darauf, dass der Vorschlag noch in der Schwebe sei und darüber in der Finanzministerkonferenz noch nicht abgestimmt wurde: „Ich erwarte vom Finanz- und Wirtschaftsminister des Landes, dass er sich auch für die Interessen der kleineren Handwerksbetriebe in Baden-Württemberg einsetzt. Dieser Vorschlag wäre pures Gift für deren Auftragslage und würde gesamtwirtschaftlich mehr Schaden als Einsparungen bringen. Herr Schmid muss sich jetzt klar dagegen positionieren.“

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