Rülke: Gesetz ist schon deshalb rechtswidrig, weil es bei S 21 keine Ausstiegsklausel gibt
Verkehrsminister Hermann setzt mit Begründung Reihe seiner Faschingsauftritte fort – Zum von der grün-roten Landesregierung beschlossenen Entwurf eines Kündigungsgesetzes beim Bahnprojekt Stuttgart 21 sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:
„Das Gesetz ist schon deshalb rechtswidrig, weil es bei den Verträgen zu Stuttgart 21 keine Ausstiegsklausel gibt. Verkehrsminister Hermann setzt mit seiner Begründung die Reihe seiner Faschingsauftritte fort. Wo haben sich denn mit der Landtagswahl die Mehrheitsverhältnisse bei Stuttgart 21 geändert? FDP, CDU und SPD sind dafür, und nur die Grünen sind dagegen. Das hat ja auch die Abstimmung im Kabinett gezeigt. Das Land hat einen Verkehrsminister, der schon an den Grundrechenarten scheitert.“