Rülke: Kommunale Finanzgeschäfte, die auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind, müssen verboten werden
Landtag berät Gesetzentwurf der FDP-Fraktion – Mehr Rechtssicherheit schaffen – In der abschließenden Landtagsdebatte über einen Gesetzentwurf der FDP-Landtagsfraktion hat sich der Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke erneut dafür ausgesprochen, den Kommunen des Landes spekulative Finanzderivategeschäfte zu untersagen. „Finanzgeschäfte, die auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind, müssen klipp und klar verboten werden“, sagte Rülke. Im Geschäfts- und Kommunalfinanzbericht 2012 der Ge-meindeprüfanstalt (GPA) seien etliche Fälle aufgeführt, in denen Kommunen versuchten, mit Derivaten Einnahmen zu erzielen. So gibt es laut GPA 19 Fälle in Baden-Württemberg. Nach Auskunft der LBBW gibt es überdies 15 Fälle im Bereich der ehemals selbstständigen Sachsen-LB.
Rülke: „Laut unserem Gesetzentwurf soll ein Verbot von spekulativen Finanzderivategeschäften in Paragraph 77 der Gemeindeordnung explizit verankert und durch die Rechtsfolge der Nichtigkeit verbotswidriger Geschäfte wirksam ausgestaltet werden“. Damit gehe der Gesetzentwurf der FDP-Landtagsfraktion über die Regelungen der Gemeindeordnung und der Kommunalaufsicht hinaus. Schadenersatzansprüche könnten nicht mehr mit dem Hinweis auf (angeblich) ausführliche Beratungsgespräche, in denen die Funktionsweise wie die Risiken entsprechender Produkte umfassend dargestellt worden seien, abgewehrt werden. Somit werde ein wirksamer Beitrag zur Rechtssicherheit geleistet. „Damit ist zugleich sichergestellt, dass Banken kein Interesse mehr daran haben könnten, Kommunen entsprechend spekulative Papiere zu verkaufen“, so Rülke weiter. Aufgrund von Verweisungen in den einschlägigen Gesetzen gelte die Vorschrift auch für Landkreise, Zweckverbände und Eigenbetriebe. Für kommunale Unternehmen in privater Rechtsform werde Paragraph 102 der Gemeindeordnung entsprechend ergänzt.„Mit unserem Gesetzentwurf schaffen wir ein Mehr an Rechtsklarheit“, so der FDP-Fraktionsvorsitzende. Das Aufkommen von Derivategeschäften auf kommunaler Ebene mache eine klarstellende gesetzliche Regelung notwendig. Künftig solle nur noch die Absicherung von Zinsänderungsrisiken zulässig sein.