Pressemitteilung

22.Juli 2012

Rülke: Kritik von Minister Schmid an FDP bei Schlecker-Insolvenz ist in sich zusammengebrochen

Offenbar kennt Nils Schmid selbst nicht die Bürgschaftsregeln und –praxis des Landes – Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft hat in seiner Antwort auf einen parlamentarischen Antrag der FDP-Landtagsfraktion mit dem Titel „Bürgschaften des Landes für kleine und mittlere Unternehmen in der Insolvenz“ mitgeteilt, dass es in den letzten zehn Jahren (2002 bis 2011) keinerlei Landesbürgschaften für Unternehmen gegeben habe, die sich zum Zeitpunkt der Bürgschaft in der Insolvenz befunden hätten. Außerdem habe es keine einzige Landesbürgschaft für kleine und mittlere Unternehmen gegeben. Diese Mitteilung habe Minister Schmid selbst unterschrieben.

Wie der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, sagte, sei damit die Kritik des Ministers Schmid an der FDP, die sich im Falle der Insolvenz von Schlecker gegen die Gewährleistung von Bürgerschaften durch das Land Baden-Württemberg ausgesprochen hatte, in sich zusammengebrochen. Schmid hatte in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung am 16. Juni 2012 erklärt: „Der Widerstand gegen eine Staatsbürgschaft war eine parteipolitische Marketingmaßnahme der Liberalen. Sie verschwiegen, dass es immer wieder viele staatliche Bürgschaften für kleine und mittlere Betriebe gibt.“ Rülke weiter: „Die Äußerungen von Minister Schmid stellen einen höchst unqualifizierten Versuch dar, die FDP zu diffamieren. Offenbar kennt der Minister nicht einmal die Bürgschaftsregeln und die Bürgschaftspraxis des Landes.“ Bei Bürgschaften bedürfe es eines klaren ordnungspolitischen Kompasses: Keine Benachteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen, keine verkappte Industriepolitik, sondern Konzentration auf marktfähige Lösungen und neue Geschäftsmodelle, so Rülke.Auch auf den unteren Ebenen der L-Bank sowie der Bürgschaftsbank habe es laut Schmid selbst in den letzten Jahren keinerlei Bürgschaften für insolvente Unternehmen gegeben. Was Schmid vorhatte, sei also eine in der Geschichte des Landes einmalige „Lex Schlecker“ gewesen.In Schmids Antwort auf Rülkes Anfrage finde sich der Satz: „Landesbürgschaften werden grundsätzlich nur gegenüber Kreditinstituten gewährt.“ Weder Schlecker, noch der Schlecker-Insolvenzverwalter noch irgendeine Form einer Auffanggesellschaft seien offensichtlich Kreditinstitute. „Es ist erkennbar, dass Minister Schmid die Bürgschaftsregeln des Landes nicht kennt beziehungsweise ignoriert, weil es ihm darum, ging sich mit dem Thema Schlecker zu profilieren, um so aus dem Schatten des Ministerpräsidenten heraus zu kommen“, so Rülke.Das Ministerium mache auch klar, dass Massekredite (also Kredite für Unternehmen vor oder in der Insolvenz) „aufgrund des hohen Ausfallrisikos regelmäßig ohne die Einbindung öffentlicher Bürgschaften oder Landesbürgschaften dargestellt“ werden (Originalzitat Nils Schmid). Damit gebe der Minister offen zu, dass er angestrebt habe, im Falle Schlecker ein Risiko einzugehen, das das Land sonst nie eingehe. Es sei ihm um eine einseitige Bevorzugung des Unternehmens Schlecker gegangen. Mit seiner Behauptung in der Süddeutschen Zeitung, es gebe für mittelständische Unternehmen eine vergleichbare Behandlung durch das Land Baden-Württemberg habe Minister Schmid den offenkundig vorsätzlichen Versuch unternommen, die Öffentlichkeit zu täuschen.

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