Rülke: Landesplanungsgesetz ist gelungener Spagat zwischen Umweltschutz und Wirtschaftsförderung
Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel im ländlichen Raum künftig erleichtert – In einer Landtagsdebatte zur Einbringung der Novelle des Landesplanungsgesetzes hat der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke, den Gesetzentwurf der Landesregierung als ausgewogen bezeichnet. Die Gesetzesnovelle war notwendig geworden, weil eine entsprechende EU-Richtlinie umzusetzen war. Das Wirtschaftsministerium hatte dem Wunsch der Koalitionsfraktionen von CDU und FDP entsprochen, die Richtlinie lediglich im Verhältnis 1:1 umzusetzen und nicht darüber hinaus zu gehen.
Aus der Sicht Rülkes gelingt es dem Gesetz, einerseits dem zentralen Anliegen der Landespolitik des Flächensparens gerecht zu werden und andererseits die weitere wirtschaftliche Entwicklung nicht zu behindern. Besonderen Wert legte Rülke auf die Feststellung, dass das Gesetz einen Beitrag dazu leiste, die Einzelhandelsversorgung im ländlichen Raum zu verbessern. Eine starre Handhabung der 800 Quadratmeter-Beschränkung der Verkaufsfläche von Einzelhandelsprojekten im ländlichen Raum führe dazu, dass der dortigen Bevölkerung lediglich noch Discounter angeboten werden könnten. „Hochwertiger Einzelhandel braucht mehr als 800 Quadratmeter Verkaufsfläche“, sagte Rülke. In der Gesetzesbegründung wird künftig die Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel im ländlichen Raum ausdrücklich begrüßt, wenn sie der Grundversorgung der Bürgerinnen und Bürger dient.