Pressemitteilung

01.Mai 2007

Rülke: SPD durch Wilddieberei inbayerischen Wäldern konfus geworden

Gesetzgebungskompetenz für Wohnraumförderung nicht einfach zu durchschauen – In der Landtagsdebatte über das „Baden-Württembergische Wohnraumförderungs-gesetz“ sagte der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Im Rahmen der Föderalismuskommission ist die Gesetzgebungskompetenz für die Wohnraumförderung an das Land gefallen. Eine äußerst komplexe, aber wichtige Gesetzesmaterie, die in ihren Feinheiten und Zusammenhängen nicht einfach zu durchschauen ist. Das beweist, wie wir sehen werden, der von der SPD vorgelegte Entwurf. Unsere Zielvorstellungen für die Neukonzeption eines Wohnraumfördergesetzes sind folgende: – eine greifbare Entbürokratisierung, – eine Konkretisierung auf die speziellen Verhältnisse in Baden-Württemberg zum Wohl der hier lebenden Menschen und – eine innovative Gesetzgebung, die die notwenige Flexibilität besitzt, auf die veränderten Anforderungen im Bereich der Wohnraumförderung reagieren zu können. In Kürze soll das Wohnraumförderungsgesetz der Regierung im Kabinett beraten werden. Ich gehe bereist heute davon aus, dass es den eben genannten Zielvorstellungen entsprechen wird. Heute legt die SPD-Fraktion uns nun Ihren Entwurf eines Wohnraumfördergesetzes vor. In einer Presseerklärung brüstete sie sich vor kurzem damit, die erste Landtagsfraktion zu sein, die einen Entwurf für ein baden-württembergisches Wohnraumförderungsgesetz vorgelegt habe. Bei näherem Hinschauen erkennt man aber schnell, dass die Großtat, derer Sie sich rühmen, vielmehr ein Trauerspiel erster Güte ist. Was Sie uns hier als innovative Fleißleistung verkaufen wollen, ist die nahezu vollständig und wortwörtlich Kopie des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes. Beim Bayerischen Landtag unter der Drucksachennummer 15/6918 vom 21. November 2006 verzeichnet. Wenn wir schon wie der Redner von der SPD-Fraktion über Ferkeleien reden, finde ich die Tatsache besonders amüsant, dass es sich nicht einmal um ein Werk Ihrer bayerischen Genossen handelt, sondern Sie uns hier einen Entwurf der bayerischen Staatsregierung als eigenes Werk präsentieren. Ihr Programm scheint ja noch dünner zu sein, als wir es die letzten Monate erleben durften. Wie verzweifelt müssen Sie sein, wenn Sie sich jetzt schon CSU-Inhalte zu Eigen machen und als Großtat südwestdeutscher Sozialdemokratie verkaufen. Lieber Herr Schmiedel, erst bei der CSU abschreiben, sich dann aufgeplustert mit der Abschrift präsentieren, die übrigens nur äußerst unzureichend auf die Verhältnisse in Baden-Württemberg passt, und diese dann noch als Muster sozialdemokrati-scher Gesetzgebungskompetenz zu verkaufen, das fügt sich nahtlos in das Bild ein, das die SPD seit der Landtagswahl in diesem Land abgibt. Wie titelte die bw-Woche kürzlich doch so treffend? „SPD im Keller – nicht Ute Vogt allein ist schuld daran, dass die Sozialdemokraten im Land auf der Stelle verharren“. Beim Abschreiben lieber Herr Schmiedel sind ihnen dazu noch zahlreiche Fehler unterlaufen. In bayerischen Landesgesetzen wird, wie wir wissen, häufig mit Artikelbezeichnung gearbeitet, in Baden-Württemberg ist das unüblich. Im Gesetzestext wa-ren Sie noch so aufmerksam, die Artikel durch Paragraphen zu ersetzen. Beim Ko-pieren der Gesetzesbegründung hat dann wohl Ihre Aufmerksamkeit nachgelassen. Dort verweisen Sie weiter auf Gesetzesartikel, obwohl Sie diese doch gerade durch Paragrafenzeichen ersetzt hatten. Erst in der zweiten Fassung hat diese Peinlichkeit dann offensichtlich die Landtagsverwaltung bemerkt und vor dem Verschicken zum Wochenende verändert. Zur weiteren inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem vorliegenden Gesetz möchte ich sie auf die Plenarprotokolle des bayerischen Landtages verweisen. Auf eine wirk-liche Verbesserung der Wohnsituation in Baden-Württemberg ist es der SPD ohnehin nie angekommen. Dass Sie, lieber Herr Schmiedel, durch so viel Wilddieberei in bayerischen Wäldern ganz konfus geworden sind, beweist übrigens auch Ihre Pressemitteilung vom 12. April 2006. Darin schreiben Sie, dass der von ihnen vorgelegte bayerische Entwurf dem Gleichgewicht der Mietwohnraum- und der Wohneigentumsförderung dienen soll. Dieser Anspruch ist aber in dem von Ihnen vorgelegten Gesetz gar nicht auffindbar. Vielmehr haben Sie wahrscheinlich das Wohnraumförderungsprogramm 2007 des Landes Baden-Württemberg gemeint. Das Wohnraumförderungsgesetz und das Wohnraumförderungsprogramm sind nun aber zwei ganz verschiedene Sachen. Vielleicht gelingt es Ihnen dann ja noch, sich in die Materie einzuarbeiten, bevor die Landesregierung ihren Gesetzentwurf vorlegen wird. Dann können wir uns gerne noch einmal vertieft über das Thema Wohnraumförderung austauschen. Hans Ilg, Pressesprecher

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