Pressemitteilung

01.November 2011

Rülke und Haußmann: Grünes Versteckspiel in Sachen Verfassungsmäßigkeit von Mischfinanzierungen bei Verkehrsprojekten ist unredlich

Eigenes Handeln der Landesregierung widerlegt Gutachten im Auftrag der Grünen – Zur Stellungnahme der Landesregierung auf den Antrag der Fraktion der FDP/DVP im Landtag von Baden-Württemberg „Rechtsauffassung der Landesregierung zu Mischfinanzierungen bei Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen (Drucksache 15/525) sagten der Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke und der verkehrspolitische Sprecher Jochen Haußmann:

„Es erhärtet sich immer mehr, was schon letztes Jahr absehbar war: Bei dem Berliner Gutachten zur Zulässigkeit von Mischfinanzierungen, das im Dunstkreis des grünen Agitierens gegen Stuttgart 21 geboren wurde, handelt es sich um ein Bestellgutachten, das noch nicht einmal vom eigenen grünen Verkehrsministerium beachtet wird. Zwar wird in der Stellungnahme immer noch versucht, so zu tun, als hätte die damalige grüne Stimmungsmache etwas mit rechtsstaatlichen Erwägungen zu tun, gleichwohl wird klar geäußert, dass der Landesregierung zwei Rechtsgutachten vorliegen, die die Verfassungsmäßigkeit der Mischfinanzierung in Gestalt der unechten Gemeinschaftsaufgabe zulässt. Zudem ist dies auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts gestützt. Damit liegt höchstrichterliche Rechtsprechung vor, die in der Stellungnahme der Landesregierung an anderer Stelle noch eingefordert wird. Wenn der grüne Verkehrsminister dem auf grüne Veranlassung erstellten Berliner Gutachten auch nur einen Hauch von Glauben schenken würde, dann dürfte er nicht bei derzeit neun Projekten Gemeinschaftsfinanzierungen durchführen. Für uns ist das ein weiterer Beleg für die vermeintliche grüne „Glaubwürdigkeit“. Nach der Wahl scheint vieles ganz anders zu sein als davor.“

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