Pressemitteilung

10.Oktober 2007

Rülke: Was der Staat vom Bürger verlangt, das kann auch der Bürger vom Staat verlangen

Den Anteil der regenerativen Energien beim Wärmeverbrauch von Häusern erhöhen – In einer Landtagsdebatte über das „Gesetz zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg“ sagte der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

Die FDP-Landtagsfraktion unterstützt die Ziele des vorliegenden Gesetzentwurfes. Wir halten es für richtig, den Anteil der regenerativen Energien beim Gesamtwärmeverbrauch von Wohngebäuden zu erhöhen. Baden-Württemberg ist im Bundesvergleich in vielen Bereichen führend. Vor vielen anderen Bundesländern nehmen wir Spitzenpositionen in Wirtschaft, Bildung und Tourismus ein. Diese Spitzenposition wollen wir auch im Umweltbereich einnehmen. Bekanntlich hat die Bundesregierung bereits vor Monaten einen entsprechenden Gesetzentwurf angekündigt. Konkretes ist bisher nicht entstanden. Absichtserklärungen sind uns zu wenig. Während sich die Bundesregierung noch nicht einmal über Grundsätze eines Gesetzentwurfes einigen konnte, zeigen wir, was wir unter einer handlungsfähigen Regierungskoalition verstehen. Von drakonischen Strafen ist die Rede. Derartiges ist mit einer Partei wie der FDP nicht zu machen. So sieht es übrigens offensichtlich auch die Bundes-CDU. Keine Sorge haben wir, dass ein eventueller Gesetzentwurf des Bundes in Konkurrenz zu unserem Landesgesetz tritt. Es ist unsere Absicht, einen zukunftsweisenden Beitrag für die Meinungsbildung auf Bundesebene zu leisten. Der Gesetzentwurf des Landes macht nicht nur ökologisch, sondern auch ökonomisch Sinn. Die bisherigen Programme auf Bundes- und Landesebene haben vor allem dort gegriffen, wo es um bessere Wärmedämmung oder bes-sere Brennwerttechnik ging. Auch die Wirtschaft hat die Energieeinsparung als wesentlichen Kostenfaktor begriffen und in diesem Bereich in den letzten Jahren Vorbildliches geleistet. Wir konnten allerdings nur eine geringfügige Steigerung des Einsatzes von regenerativen Energien im Wohnungsbau verzeichnen. Vor diesem Hintergrund ist zu beachten, dass sich die Preise für Brennstoffe in den letzten Jahren drastisch erhöht haben. Ein Ende dieser Entwicklung ist nicht absehbar. Wir müssen unsere Abhängigkeit von Importen verringern. Auch vor diesem Hintergrund ist es notwendig, Energie einzusparen. Meine Damen und Herren, jeder ökonomisch und ökologisch denkender Hausbesitzer kann sich mit den Vorgaben dieses Gesetzes sehr gut identifizieren. Die Vorgaben des Gesetzentwurfs sind so, dass wir ohne zusätzliche staatliche Förderprogramme oder Zuschüsse auskommen können. Wir produzieren ausdrücklich kein teures Gesetz, das Verbraucher und Wirtschaft neu belastet. Und wir wollen gleichzeitig dem Bürger keinen unerträglichen bürokratischen Aufwand zumuten. Ich denke, das ist mit dem vorliegenden Gesetzentwurf gelungen. Dies beweist das überwiegend positive Ergebnis der Anhörung der Landesregierung. Vier Punkte sind allerdings für die FDP/DVP Landtagsfraktion von entscheidender Bedeu-tung:1.Bürger, Kommunen und Kirchen müssen gleich behandelt werden. Die Nachweis-pflichten, die nur für Bürger vorgesehen waren, müssen auch für Kirchen und Kom-munen gelten, die Wohnungen besitzen. Was der Staat vom Bürger verlangt, das kann auch der Bürger vom Staat verlangen.2.Keine Zustimmung konnte die FDP-Landtagsfraktion der ursprünglichen Absicht der Regierung erteilen, den Baurechtsbehörden das Recht zu geben, zu Kontrollzwecken Privatwohnungen zu betreten. Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist für uns Liberale ein hohes Gut. Bei der Einschränkung von Grundrechten muss der Gesetzgeber zu-rückhaltend sein. Der Schutz des Klimas und die Freiheit des einzelnen dürfen nicht zu Gegensätzen werden.3.Das Wärmegesetz soll die Bürger so wenig wie möglich bürokratisch belasten. Es soll keine wirtschaftlich unerträglichen Auflagen im Sinne des Klimaschutzes vorschrei-ben. Und als letzter, aber wichtiger Punkt ist die Forderung unserer Umweltpolitiker zu nennen, für die die gesamte FDP-Fraktion einsteht: Wenn wir überzeugt sind, dass der Einsatz von regenerativen Energien vom Bürger verlangt werden kann, dann ist die logische Konsequenz, dass sich auch das Land im Bereich seiner Immo-bilien – und zwar aller Immobilien – anschließt. Deshalb fordert die FDP-Landtagsfraktion die Landesregierung auf, neben Wohngebäuden auch Dienst-gebäude in Landeseigentum zügig in den Geltungsbereich des vorliegenden Wärmegesetzes einzubeziehen. Es mag sein, dass dieses Vorhaben für den An-fang den Landeshaushalt belastet. Die finanzielle Nachhaltigkeit ist ein zentrales landespolitisches Anliegen. Wir wollen aber auch ökologisch nachhaltig handeln.“

Weitere Pressemitteilungen zum Thema