Pressemitteilung

23.März 2009

Rülke: Wegerechtsgesetz für Ethylen-Pipeline erst am Ende des Verfahrens

Betreiberkonsortium soll sich auf Verhandlungsweg konzentrieren – Der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, hat in einer Landtagsdebatte über den Bau einer Ethylen-Pipeline durch Baden-Württemberg das Projekt grundsätzlich begrüßt. Die Pipeline soll auf der Strecke zwischen München, Karlsruhe, Mannheim und Ludwigshafen die Kunststoffindustrie mit einem ihrer wichtigsten Ausgangsprodukte, dem Ethylen, versorgen. Nach den Worten von Rülke ist die Pipeline auch ökologisch sinnvoll, da Gefahrguttransporte vermieden werden könnten.

Anders als von der SPD gefordert, lehnt die FDP/DVP-Landtagsfraktion aber zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein Wegerechtsgesetz ab, das widerspenstige Grundstücksbesitzer zur Gewährung eines Wegerechts zwinge. Rülke: „Anders als für die SPD sind der FDP auch die Bürgerrechte des Einzelnen wichtig.“ Zwang durch den Staat könne nur das letzte Mittel sein. Gegenwärtig knapp 80 Prozent Grundstücksübertragungen seien noch zu wenig, um staatlichen Zwang gegen die noch unschlüssigen Grundstücksbesitzer auszuüben.„Am Ende des Tages wird die Pipeline gebaut, ein Wegerechtsgesetz wird kommen, wenn es am Ende notwendig ist“, sagte Rülke. Bis dahin sei das Betreiberkonsortium aber aufgefordert, den Verhandlungsweg zu gehen.

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