Pressemitteilung

04.Juni 2008

Rülke: Windkraft kann Energielücke nicht füllen

FDP bei Windkraft für Entscheidungen vor Ort – Landschaftsschutz beachten – Der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Ulrich Rülke, sagte in einer Landtagsdebatte über das „Energiekonzept 2020“ unter anderem:„Das Wirtschaftsministerium hat im Energiekonzept 2020 seine Vorstellungen zum Ausbau der Windenergie in Baden-Württemberg vorgestellt. Bis 2020 ist demnach eine Verdreifachung der Windenergie in Baden-Württemberg vorgesehen.

Diese Verdreifachung ist mit den von uns erarbeiteten gesetzlichen Grundlagen im Landesplanungsrecht möglich. Einen Paradigmenwechsel hat das Wirtschaftsministerium nicht vollzogen, wie die SPD in ihrem Antrag irrtümlich annimmt. Der Grundsatz eines vernünftigen Ausbaus der Windenergie unter Berücksichtigung von ökologischen und ökonomischen Gegebenheiten bleibt bestehen. Auch stehen wir weiterhin dazu, dass wir den Landschaftsschutz im Auge behalten wollen und daher eine weitestgehende Bündelung der Windkraftanlagen an raumverträglichen Standorten anstreben. In Richtung der Grünen-Fraktion betone ich, dass die FDP auch im Bereich der Windkraft für eine subsidiäre Entscheidungsfindung plädiert. Wir vertrauen darauf, dass die Menschen vor Ort, in diesem Fall in den Regionalverbänden, in der Lage und willens sind, geeignete Vorranggebiete auszuweisen. In verschiedenen Urteilen hat der Verwaltungsgerichtshof diese Überzeugung im übrigen bestätigt. Ich halte nichts davon, immer dann vom Subsidiaritätsprinzip Abstand zu nehmen, wenn die untere Ebene nicht so entscheidet, wie man es sich persönlich wünscht. Die Anzahl der Windkraftanlagen in Baden-Württemberg steigt konstant und beständig. Pro Jahr kommen zwischen 25 und 40 neue Windkraftanlagen dazu. Den Drucksachen ist zu entnehmen, dass in 114 Standorten in Baden-Württemberg 480 Windräder aufgestellt werden können. 165 Standorte sind bisher noch nicht in Anspruch genommen. Wenn die SPD vor diesem Hintergrund und den angekündigten Ausbau-plänen von einer Windkraftblockade spricht, ist das nicht zutreffend. Auch die Aussage der SPD–Fraktion, dass Investoren in Windkraftanlagen das Land inzwischen aufgrund einer falschen Politik meiden würden, entbehrt jeglicher Grundlage. Erstens ist der Zuwachs an Windanlagen in Baden-Württemberg seit Jahren konstant. Zweitens bedeutet die Festlegung von Vorranggebieten für Investoren Planungs- und Rechtssicherheit und trägt zur Beschleunigung der projektbezogenen Zulassungsverfahren bei. Drittens wird es auch den Investoren nicht verborgen geblieben sein, dass an der See eine Windkraftanlage den 4- bis 5fachen Ertrag erzielt wie in Baden-Württemberg. In Nordrhein-Westfalen erzielt eine Windkraftanlage immer noch 50% mehr Ertrag als bei uns. Natürlich sind diese Standorte um vieles interessanter. Je mehr Ertrag übrigens eine Windkraftanlage erzielt, desto schneller refinanziert sie sich. Erst wenn sich eine Altanlage weitestgehend refinanziert hat, lohnt es sich, sie durch eine neue modernere Anlage ersetzen zu lassen. Dieses so-genannten Repowering wird an windstarken Standorten also viel schneller erfolgen können als bei uns. Anlagen der ersten Generation werden bei uns also viel länger in Betrieb bleiben müssen. Im Norden der Republik wird es weit schneller Repowering-Zyklen geben können. Welche Potentiale in welchen Zeiträumen durch ein Repowering baden-württembergischer Windkraftanlagen erzielt werden können, bleibt abzuwarten. 70% aller bestehenden Anlagen liegen in Vorranggebieten, in denen ein Repowering problemlos möglich ist. Ein Repowering von Windkraftanlagen außerhalb von Vorranggebieten ist auch erlaubt, wenn dadurch keine wesentlichen baulichen Änderungen erfolgen. Das Repowering ist in einem solchen Fall vom Bestandsschutz gedeckt. Wenn das Repowering aber mit wesentlichen baulichen Veränderungen ver-bunden ist, ist selbstverständlich eine erneute Einzelfallprüfung und Genehmigung erforderlich. Soweit durch die neue Anlage eine Beeinträchtigung des Landschaftsraums nicht zu befürchten ist, ist eine solche Genehmigung möglich und wird von uns befürwortet, wenn andere öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Nach Vorstellungen der SPD-Fraktion sollen bis 2020 jährlich ca. 170 neue Anlagen in Baden-Württemberg errichtet werden. Vor dem geschilderten Hintergrund erscheint mir dies unrealistisch. Sehr zu begrüßen wäre es daher, wenn Gelder auch aus Baden-Württemberg zum Beispiel an optimalen Standorten z. B. in Off-shore-Windparke fließen würden. Mich stört bei dieser Diskussion die Enge der Debatte. Es liegt offensichtlich ein missglückter Versuch vor, die Energiepolitik des Landes anzuprangern. Weshalb fordert die SPD z. B. das Land auf, landeseigene Flächen vergünstigt an Windkraftbetreiber abzugeben. Weshalb sollen Windkraftbetreiber aus den Reihen der Produ-zenten erneuerbarere Energien besonders begünstigt werden? Das kann ich nicht einsehen. Wenn neben den Energieversorgungsunternehmen und renommierten Wirtschaftsforschungsinstituten inzwischen sogar die Deutsche Energieagentur (dena) vor einer signifikanten Lücke in der deutschen Stromversorgung warnt, sollten wir zumindest nicht alleine auf Windräder im windarmen Baden-Württemberg setzen.“

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