Pressemitteilung

11.Februar 2021

Rülke: Ausgangssperren in Baden-Württemberg abschaffen

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Verlangen Öffnungsstrategie für Schulen, Gesellschaft und Wirtschaft, die sich an klaren Kriterien orientiert

In der Landtagsdebatte zur Umsetzung der Maßnahmen zur Coronabekämpfung äußerte der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, zu Beginn seine Anerkennung für die Haltung des Ministerpräsidenten, der zugegeben hatte, dass der sogenannte „Wellenbrecher-Lockdown“ Anfang November 2020 ein Fehler gewesen sei. „Wir von den Freien Demokraten warnten immer schon davor, dass es höchst kontraproduktiv ist, Menschen aus funktionierenden Hygienekonzepten in Handel und Dienstleistungen in das unkontrollierbare Halbdunkel der Privatheit zu drängen“, so Rülke.

Bei den gestrigen Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Kanzlerin begrüßte Rülke ausdrücklich die Möglichkeit zur Öffnung der Kindertagesstätten und Grundschulen zum 22.Februar als wichtigen Schritt.

Ebenfalls als richtig und notwendig bezeichnete Rülke die geplante Öffnung der Friseure zum 1. März. „Aber dann sollten bitte auch Handel und Gastronomie wieder aufmachen können“, forderte Rülke. Es sei nicht begründbar, dass Friseure öffnen dürften, diese beiden Bereiche dann aber weiter geschlossen bleiben müssten.

Als erfreut zeigt sich Rülke auch über die Tatsache, dass endlich dem Drängen der Freien Demokraten nach Ermöglichung des steuerlichen Verlustrücktrags gefolgt wurde. Noch im Dezember war dieser Vorschlag vom Bundesfinanzminister zurückgewiesen worden. Dabei können Unternehmen Verluste in der Krise mit Gewinnen aus der Vergangenheit steuerlich verrechnen. „Diese unbürokratische, zielgenaue Hilfe für Unternehmen stärkt die finanzielle Liquidität von Betrieben besser als ein weiterer Gang in die Verschuldung oder das Hoffen auf die stockenden Hilfen“, so Rülke und stellt fest: „Die Verzögerung der zugesagten Finanzhilfen wird ein dunkles Regierungskapitel in der Bewältigung dieser Krise bleiben.“

Er begrüßte ausdrücklich den Beschluss des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofs, der am Dienstag die Regelung zur nächtlichen Ausgangssperre in Baden-Württemberg gekippt hatte. Es sei jetzt aber der falsche Weg, den notwendigen Inzidenzwert dafür einfach zu senken und sie damit seitens der Landesregierung aufrechterhalten zu wollen. Er forderte die Abschaffung dieser Maßnahme angesichts der Entwicklung im Land. „Die Bevölkerung darf hierdurch nicht länger gegängelt werden.“

Die FDP/DVP Fraktion beantragte im Landtag ein Konzept, das drei Stufen der Öffnung nach stabilen Inzidenzwerten von 100, 50 und 35 vorsieht.

Demnach sollen sich bei einer einwöchigen Inzidenz in einem Land- oder Stadtkreis von unter 100 Neuinfektionen fünf Menschen aus zwei Haushalten treffen und körpernahe Dienstleistungen, wie beispielsweise Friseure, öffnen dürfen sowie Schul- und Kitaöffnungen beginnen.

Bei einem stabilen Wert unter 50 Neuinfektionen öffnen Einzelhandel, Gastronomie und Hotellerie und bei einem Wert unter 35 Neuinfektionen sollen Treffen von zehn Menschen mehrerer Haushalte wieder möglich sein und ferner sind auch die Öffnungen von Hochschulen, Sportstätten, der Kultur, der Musik und der Hallenbäder erlaubt.

Rülke widersprach ausdrücklich den Äußerungen des Sozialministers Lucha, der am Dienstag in einem Interview Signale für Corona-Lockerungen als „grundfalsch“ bezeichnet hatte: „Eine klare Perspektive ist für Gesellschaft, Kultur, Bildung, Betreuung und Wirtschaft jetzt angesichts der Infektionszahlen und nach dem langen Lockdown richtig und wichtig“, so Rülke abschließend.

Hier unser Antrag: Entschließungsantrag der FDP Fraktion zum Stufenplan

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