Pressemitteilung

14.November 2017

Rülke: FDP wird eigene Änderungsanträge einbringen und, wenn diese keine Mehrheit finden, gegen Umsetzung des Sicherheitspakets stimmen

In der heutigen Sitzung der FDP Landtagsfraktion beschloss die Fraktion einstimmig die Ablehnung der Gesetzentwürfe der Landesregierung zur Umsetzung des Sicherheitspakets von Innenminister Strobl. Dazu sagte der Fraktionsvorsitzende, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Wir als FDP haben das Sicherheitspaket der grün-schwarzen Koalition in vielen seiner Maßnahmen grundsätzlich begrüßt. Klar war aber immer, dass es auf die konkrete gesetzliche Umsetzung ankommen wird. CDU und Grüne wollten hierbei nach eigenen Worten an die Grenze des verfassungsrechtlich Zulässigen gehen. Zusammen mit einzelnen Sachverständigen waren  wir der Ansicht, sie haben diese Grenze überschritten.

Um die Gesetzentwürfe auf verfassungsrechtlich sichere Beine zu stellen, haben wir CDU und Grünen für die besonders schwerwiegenden Defizite Vorschläge zur Änderung der Gesetzentwürfe unterbreitet. Allerdings wurden diese Vorschläge an entscheidenden Stellen nicht übernommen. Vor allem Innenminister Strobl war, wie er auch immer wieder betonte, nicht bereit, Änderungen an der Substanz der Gesetze vorzunehmen. Für kosmetische Maßnahmen stehen wir aber nicht zur Verfügung.

Insbesondere hätten wir uns ein ausdrückliches Verbot der Onlinedurchsuchung in § 5c Absatz 1 Verfassungsschutzgesetz und § 23b Absatz 2 Polizeigesetz gewünscht, damit eindeutig sichergestellt ist, dass die Onlinedurchsuchung auch nicht technisch bedingt im Rahmen der Quellen-TKÜ ausgeführt werden darf. Zudem entsprechen die Regelungen zur Datenübermittlung vom Verfassungsschutz an andere Behörden in § 10 Absatz 1 und Absatz 3 Verfassungsschutzgesetz teilweise nicht den strengen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Statt hier konkretisierend Regelungen wie den Straftatenkatalog in § 100a Strafprozessordnung heranzuziehen, beließ man die Vorschriften zu unbestimmt. Angesichts der offenen Fragen zur Anwendung der neuen Maßnahmen und des starken Eingriffs in die Grundrechte der Bürger können wir auch eine Evaluation erst nach fünf Jahren nicht befürworten. Diese sollte schon nach zwei Jahren erfolgen.

Wir werden zu diesen Punkten Änderungsanträge einbringen und, wenn diese keine Mehrheit finden, den Gesetzentwürfen der Koalition nicht zustimmen.“

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