Pressemitteilung

10.Juli 2013

Rülke: Grün-Rot muss seine krassesten Fehler im Umgang mit jungen Beamten rückgängig machen

In der zweiten Beratung des Landtags über das „Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg“ forderte der FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Ulrich Rülke die grün-rote Landesregierung noch einmal auf, den Teil des Haushaltsbegleitgesetzes 2013/2014 rückwirkend aufzuheben, der die Absenkung der Eingangsbesoldung zum Inhalt hat. „Hier hat sich Grün-Rot im Umgang mit den jungen Beamtinnen und Beamten einen besonders krassen Fehler geleistet, der wieder aus der Welt geschafft werden muss“, sagte Rülke.

Nach den Worten des FDP-Fraktionsvorsitzenden ist die Aufhebung der Absenkung der Eingangsbesoldung für die FDP Voraussetzung dafür, der heute zur Abstimmung stehenden zeitlich verzögerten Übertragung des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst auf die Beamtenschaft zuzustimmen. Rülke kritisierte, dass die Landesregierung nicht noch einmal den Versuch gemacht habe, mit den Berufsverbänden und Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes zu einer umfassenden Vereinbarung über das Besoldungs- und Versorgungsrechts zu kommen. „Sie waren nicht bereit, ihre offenkundigen Fehler Ihrer seitherigen Politik zur Disposition zu stellen“, so der FDP-Fraktionsvorsitzende. Im Gegenteil: Nachdem der Ministerpräsident vor Wochen den Beamten unverhohlen mit einer Nullrunde gedroht habe, sei er vor Tagen durch paternalistisch-obrigkeitsstaatliches Gehabe aufgefallen, indem er meinte: „Jetzt soll der Beamtenbund mal bitte zufrieden sein“.

Wie Hans-Ulrich Rülke weiter sagte, könnte in einer isolierten Betrachtung die zeitlich verzögerte Übertragung des Tarifabschlusses vertretbar sein. Denn der Abschluss werde zwar mit bis zu einem Jahr Verzögerung, aber dann in voller Höhe und dauerhaft für alle Jahre dieser Legislaturperiode übernommen. Seit 1990 habe es in den Tarifabschlüssen in 11 von 22 Fällen eine mehr oder minder große zeitliche Verschiebung gegeben. „Aber“, so Rülke, „es macht einen Unterschied, ob es hierzu eine Vereinbarung zwischen der Regierung und den Berufsvertretungen der Beamtenschaft gibt oder eben nicht.“ Im Jahr 2007 habe die schwarz-gelbe Landesregierung eine Einigung über die gesamte Legislaturperiode erreicht, so Rülke abschließend.

 

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