Pressemitteilung

25.November 2015

Rülke: Grün-Rot schützt lieber Hedge-Fonds anstatt die Kommunen und den Steuerzahler

In der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der FDP-Landtagsfraktion zur Verankerung eines kommunalen Spekulationsverbots sowie einer Begrenzung von Fremdwährungskrediten sagte der finanzpolitische Sprecher und Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke:

„Der von uns Freien Demokraten vorgelegte Gesetzentwurf führt zu einer spürbaren Verbesserung der Rechtssicherheit von Kommunen bei undurchsichtigen und spekulativen Finanzgeschäften. Unzulässige Finanzspekulationen mit Derivaten müssen ohne Wenn und Aber zu einer gesetzlichen Nichtigkeit nach § 134 BGB führen. Der aktuelle Wortlaut der Gemeindeordnung ist dazu wegen seiner schwammigen Formulierung nicht geeignet. Eine rechtliche Klarstellung durch den einfachen Satz ‚Spekulative Finanzgeschäfte sind verboten.‘ würde die Position der Kommunen in einer gerichtlichen Auseinandersetzung deutlich stärken.

Zudem muss die Landesregierung endlich auf die Probleme bei Fremdwährungskrediten reagieren. 18 Gemeinden und Landkreise in Baden-Württemberg haben im Jahr 2014 Kredite in Schweizer Franken aufgenommen, die nicht gegen Wechselkursrisiken abgesichert wurden. Dies führt durch die unerwartete Entkoppelung des Wechselkurses des Schweizer Franken vom Euro zu Mehrkosten für die betroffenen Kommunen in Millionenhöhe. Solche Kredite müssen künftig gegen Wechselkursrisiken abgesichert werden. Wir Freie Demokraten wollen keine Zinsoptimierungen mit unkalkulierbaren Risiken für den Steuerzahler.

Die FDP hat in ihrer Regierungszeit in Sachsen gemeinsam mit der CDU auf diese Vorkommnisse mit einem entsprechend Gesetz sinnvoll reagiert. Auch die hessische Landesregierung bestehend aus CDU und Grünen erkennt die Zeichen der Zeit. Umso enttäuschender ist, dass die Vertreter von CDU, SPD und Grünen in Baden-Württemberg unseren Vorstoß ablehnen werden. Anscheinend schützt gerade Grün-Rot im Zweifel lieber den Hedge-Fonds anstatt die Kommunen und den Steuerzahler.“

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