Pressemitteilung

13.März 2014

Rülke: Landesregierung geht erneut das Risiko einer gerichtlichen Auseinandersetzung ein

Auch die FDP-Landtagsfraktion kritisiert das neue Ausschreibungsverfahren für die Polizei-Führungspositionen im Land. Nach den Worten des FDP-Fraktionsvorsitzenden Dr. Hans-Ulrich Rülke verdeutlicht der Rückzug des Landeschefs der Deutschen Polizeigewerkschaft, Joachim Lautensack, aus dem neuen Bewerbungsverfahren, dass selbst bei einer ordnungsgemäßen Neuausschreibung der Makel des ersten rechtswidrigen Besetzungsverfahren nicht vollumfassend geheilt werden kann.

Darüber hinaus geht die Landesregierung erneut das Risiko einer gerichtlichen Auseinandersetzung ein. Wie aus der Antwort auf eine Anfrage der FDP-Landtagsfraktion zur Umsetzung der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe hervorgeht (Drucksache 15/4765), „spielt die Landesregierung mit dem Feuer“, so Hans-Ulrich Rülke.  

Das Verwaltungsgericht hatte die Rechtswidrigkeit des Auswahlverfahrens zur Besetzung der Polizeipräsidenten und -vizepräsidenten festgestellt, sodass das Besetzungsverfahren wiederholt werden muss. Nach der Gerichtsentscheidung darf den ehemals ausgewählten Präsidenten und Vizepräsidenten bis zum Ende des neuerlichen Auswahlverfahrens kein Vorteil aus dem rechtswidrigen Auswahlverfahren erwachsen. Insbesondere dürfen sie nicht als Präsidenten oder Vizepräsidenten tätig werden.

„Nun aber musste die Landesregierung auf unsere Anfrage zugeben, dass neun im  gescheiterten Auswahlverfahren als Vizepräsidenten vorgesehene Beamte jetzt in den Polizeipräsidien über den Umweg der dort geltenden Abwesenheitsvertretungs-Regeln unmittelbar die Vertretung des amtierenden Polizeipräsidenten  wahrnehmen und somit doch wieder durch die Hintertür als Vizepräsidenten fungieren “, so Rülke. Es handelt sich hier um die Polizeipräsidien Aalen, Freiburg, Karlsruhe, Ludwigsburg, Reutlingen, Stuttgart, Tuttlingen, Ulm und um das Polizeipräsidium „Einsatz“. Lediglich in drei Fällen (Heilbronn, Konstanz und Offenburg) bedürfe es hierfür eines größeren personellen Engpasses. Damit drohe nach den Worten des FDP-Fraktionsvorsitzenden auch dem neuen Besetzungsverfahren die Gefahr, für rechtswidrig befunden zu werden.

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