Pressemitteilung

14.April 2021

Rülke: Landesregierung muss Bundes-Notbremse dem Bundesverfassungsgericht vorlegen

Dr. Hans-Ulrich Rülke

FDP/DVP wird in der von ihr beantragten Sondersitzung einen Antrag dazu vorlegen.

„In der nächsten Sitzung des Landtags wird die FDP Fraktion einen Antrag einbringen, der die Landesregierung auffordert, die geplante ‚Bundes-Notbremse‘ dem Bundesverfassungsgericht zur umfassenden Überprüfung auf die Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz vorzulegen“, kündigt der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, an. Die geplanten Änderungen des Bundesinfektionsschutzgesetzes enthielten eine Fülle an verfassungsrechtlichen Problemen. „Das Gesetz ist mit heißer Nadel gestrickt. Es ist zu befürchten, dass die Regelungen ähnlich unausgegoren sind, wie die desaströs vorbereitete und dann wieder kassierte Vorlage zur Osterruhe aus dem Kanzleramt. Eine Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht ist dringend geboten.“

 

Rülke verweist dabei auf das Recht einer Landesregierung, genauso wie der Bundesregierung oder eines Viertels der Abgeordneten des Bundestages, jedes Gesetz dem Bundesverfassungsgericht im Wege einer sogenannten abstrakten Normenkontrolle zur Prüfung vorzulegen. Parallel dazu fordert Rülke die Landesregierung auf, ein Eilverfahren im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes beim Bundesverfassungsgericht einzuleiten, um rasch Klarheit zu haben. „Das Bundesverfassungsgericht hat mehrmals klargestellt, dass Landesregierungen ein Gesetz auch dann vorlegen dürfen, wenn sie diesem selbst zustimmen. Die Landesregierung kann daher die Vorlage machen und gleichzeitig die Notbremse umsetzen. Gerne hätte die FDP/DVP Fraktion den Gesetzentwurf selbst vorgelegt. Aber nach dem Gesetz ist auf Landesebene nur die Landesregierung antragsberechtigt. Wir werden über einen Entschließungsantrag bei der nächsten Sondersitzung des Landtags dazu eine Meinungsbildung im Parlament herbeiführen.“

 

Bereits gestern hat die FDP/DVP Fraktion unverzüglich eine Sondersitzung des Landtags beantragt. Nachdem Sondersitzungen zur Bewertung von Ministerpräsidentenkonferenzen regelmäßig stattfanden, müsse auch bei den jetzt geplanten Maßnahmen eine Sondersitzung erfolgen. „Meine Fraktion lehnt das Gesetz ab. Die Orientierung an bloßen Inzidenzwerten etwa ist ein völlig ungeeignetes Kriterium. Ausgangssperren sind völlig unverhältnismäßig und haben keinen Nutzen, wie alle Aerosolexperten unisono bescheinigen. Anstatt planloser Verbote muss die Impfkampagne endlich mehr Schwung aufnehmen.“

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