Pressemitteilung

21.Dezember 2022

Rülke: Landtag muss in Krisenzeiten bei sich selbst sparen

Dr. Hans-Ulrich Rülke

Gesetzentwurf der FDP soll Landtag auf Normalgröße bringen.

Der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Dr. Hans-Ulrich Rülke, fordert in der ersten Beratung des Gesetzentwurfs der FDP-Landtagsfraktion zur Änderung des Wahlrechts die anderen drei demokratischen Fraktionen im Landtag auf, die vorgeschlagene Verringerung der Wahlkreise mitzutragen, um zu verhindern, dass der Landtag nach der nächsten Landtagswahl auf die doppelte Größe anwächst.

Der Gesetzentwurf sieht die Verringerung der Wahlkreise sowie der Direktmandate von 70 auf 38 vor, um eine massive Parlamentsaufblähung zu verhindern.

„Das letzte Mal, dass der Landtag von Baden-Württemberg seine Sollgröße von 120 Abgeordneten eingehalten hat, war im Jahr 1972, vor 50 Jahren. Das entspricht in etwa dem Durchschnittsalter der jetzigen Abgeordneten. Seit dem hat sich viel verändert und insbesondere die Parlamentsgröße ist aus zwei Gründen stetig gewachsen. Zum einen aufgrund der Verelendung der ehemaligen Volksparteien; in Baden-Württemberg hat sich die CDU in den letzten 50 Jahren halbiert. Zum anderen wegen der seit dem Jahr 1972 hinzugekommenen neuen Fraktionen. Zuerst die Grünen, später die Rechtsradikalen. Bereits das hat dazu geführt, dass der Landtag seine Sollgröße aktuell um mehr als 28 Prozent überschreitet.

Im April kam ein weiterer Treiber der Parlamentsgröße hinzu: die Möglichkeit mittels Stimmensplitting taktisch zu wählen. Den Grund für das Stimmensplitting, nämlich den Landtag über Landeslisten weiblicher, diverser und vielfältiger zu machen, teilen wir von der FDP ausdrücklich. Was wir aber nicht teilen, ist sehenden Auges die Möglichkeit einer Verdoppelung der Abgeordnetenanzahl in Kauf zu nehmen.

Im April wollten Sie, werte Kollegen von Grünen, CDU und SPD unserem Kompromissvorschlag auf Reduzierung der Wahlkreise auf 60 nicht zustimmen. Die Sachverständigen fanden ihn gut, aber nicht hinreichend und haben ca. 40 Wahlkreise empfohlen. Aus den Reihen der demokratischen Fraktionen im Plenum wurde uns vorgehalten, man könne einem Vorschlag nicht zustimmen, der die Wahlkreise nicht vollständig ausdefiniert. Zudem wurde uns unterstellt, wir würden gerne dort Wahlkreise einsparen, wo kein FDP-Abgeordneter seinen Wahlkreis hat.

Mit unserem jetzigen Gesetzentwurf haben wir die drei relevantesten Kritikpunkte und Vorhaltungen samt und sonders gelöst. Wir haben die von den Sachverständigen vorgeschlagene Anzahl umgesetzt, die Wahlkreise gemeindescharf ausdefiniert und von unseren 18 Abgeordneten sind 10 direkt betroffen, davon vier Fünftel des Fraktionsvorstands.

Wir wollen, dass der Landtag in Krisenzeiten bei sich selbst spart! Rund 200 Millionen Euro Mehrkosten und 96 unnötige, zusätzliche Mandate kommen heraus, wenn die Bevölkerung nochmal so wählt, wie im September 2021. Das halten wir für unverantwortlich. Tun Sie den Steuerzahlern den Gefallen, tun Sie der Funktionsfähigkeit des Parlaments den Gefallen und tun Sie nicht zuletzt den Bürgern Baden-Württembergs den Gefallen und stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu. Andernfalls sind wir fest entschlossen, unseren Vorschlag der Bevölkerung vorzulegen. Dann entscheidet der Souverän darüber, ob wir wieder in vernünftige Größenordnungen des Parlaments kommen und nicht mehr Sie, werte Kolleginnen und Kollegen.“

 

Weitere Pressemitteilungen zum Thema