Pressemitteilung

08.Juli 2015

Rülke: Mündige Wähler können selbst entscheiden, wann der Bürgermeister zu alt ist

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, hat den Gesetzentwurf seiner Fraktion zur Aufhebung der Altersgrenze für Wahlbeamte im Landtag begründet. Aus Rülkes Sicht kann der mündige Bürger bei einem Bürgermeister – genau wie bei einem Ministerpräsidenten – selbst an der Wahlurne entscheiden, ob der Bewerber zu alt ist oder nicht.

So sehe das auch Ministerpräsident Winfried Kretschmann, der sich mehrfach in diesem Sinne geäußert habe. So zitiere ihn etwa die Badische Zeitung vom 24. 4. 2015 mit der Ankündigung: „Bei den Wahlbeamten wollen wir die Altersgrenze ganz abschaffen.“ Und weiter: „Sollen doch die Bürger in der Wahl selbst entscheiden, ob der Bewerber zu alt ist oder nicht.“ Deshalb hätten auch die Grünen in der Landesregierung in Hessen im Jahre 2015 die Altersgrenze ersatzlos gestrichen.

Aus Rülkes Sicht ist das Gesetz aus den 70er Jahren nicht mehr zeitgemäß. Die Gesellschaft habe sich demografisch verändert und die Menschen wollten frei selbst bestimmen. Also solle auch die selbsternannte Bürgerregierung den Bürgerinnen und Bürgern etwas zutrauen.

Immerhin sei nun durch die Gesetzesinitiative der FDP Druck in den grün-roten Kessel gekommen. Allerdings reibe man sich verwundert die Augen bei dem, was aus dem grün-roten Lager nun  verlautbare. Ein fauler Kompromiss sei vereinbart worden. Die Altersgrenze von 65 werde nicht aufgehoben, sondern um zwei Jahre auf 67 angehoben. Man sei wohl von der Befürchtung heimgesucht worden, dass man bei der Landtagswahl einen 67jährigen Ministerpräsidenten der Bevölkerung als Kandidaten nicht würde vermitteln können, wenn man gleichzeitig einem 65jährigen Bürgermeister die Wiederwahl verbiete.

Es sei aber eine durchsichtige Aktion, eine „Lex-Kretschmann“, die Altersgrenze auf genau das Alter des Ministerpräsidenten anzuheben, um eine Debatte um das Alter des Ministerpräsidenten zu vermeiden.

Im Übrigen führe die Koalition den eigenen Ministerpräsidenten als Papiertiger vor, wenn dieser  Ministerpräsident die vollkommene Abschaffung ankündige und die Regierungsfraktionen dann eine derartige Regelung beschließen wollten.

 

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