Pressemitteilung

28.November 2025

Rülke: Praktikable, unbürokratische und rechtssichere Bestandsregulierung von Wolf, Biber und Co. ermöglichen

Grüne Artenschutzromantik bedroht landwirtschaftliche Existenzen.


Zur Meldung, dass Agrarminister Peter Hauk der Aufforderung des CDU-Spitzenkandidaten Manuel Hagel nachkommen wolle, Saatkrähe, Biber und Wolf in das Jagdrecht aufzunehmen, wenn diese Tiere Schaden verursachen und in den kommenden Wochen einen entsprechenden Gesetzesentwurf in den Landtag einbringen wolle, was bisher laut Hauk an „grüner Blockade“ gescheitert sei, meint der Spitzenkandidat der FDP und Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke:

 

„Wir müssen in Baden-Württemberg eine praktikable, unbürokratische und rechtssichere Bestandsregulierung von konfliktträchtigen Tierarten wie Wolf, Biber und Saatkrähe ermöglichen. Die von Manuel Hagel angekündigte Änderung des Jagdrechts ist richtig und wichtig. Wir Freie Demokraten fordern dies seit Jahren und werden einen entsprechenden Gesetzesentwurf unterstützen. Sollte dieser erneut von den Grünen blockiert werden, werden wir einen eigenen Gesetzesentwurf einbringen.

 

Die Artenschutzromantik der Grünen hat dazu geführt, dass Biber und Saatkrähe sich massenhaft im Land ausbreiten konnten, landwirtschaftliche Existenzen bedrohen und der Wolf sich durch unsere Weidetierhaltung frisst. So hätte man beim Biber und bei der Saatkrähe schon seit Jahren von den möglichen Ausnahmeregelungen, die das Bundesnaturschutzgesetz bietet, viel flexibler Gebrauch machen können. Doch während im Jahr 2023 in Bayern zum Beispiel über 2.000 Problembiber nach Genehmigung entnommen wurden, waren es bei uns gerade einmal zwei. Den Wolf hätte man seit Jahren mit ganzjähriger Schonzeit ins Jagdrecht aufnehmen können. Damit wäre schon heute eine regulierte und rechtssichere ‚Entnahme‘ dort, wo Wölfe eine Gefahr für Schafe, Ziegen oder Rinder darstellen, möglich.“

 

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