Pressemitteilung

08.Oktober 2021

Rülke: Schlagen 60 statt 70 Wahlkreise für notwendige Wahlrechtsreform vor

Bundestag als mahnendes Beispiel für Parlamentsgröße.


Die FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg steht bereit für eine umfassende Wahlrechtsreform mit einer Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre, der Einführung eines Zweistimmenwahlrechts sowie dem klaren Ziel, mehr Frauen ins Parlament zu bekommen. Dies erklärte der Vorsitzende der FDP/DVP-Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke am Freitag in Stuttgart. Voraussetzung sei allerdings, eine Explosion der Abgeordnetenanzahl wirksam auszuschließen. Um das gewährleisten zu können, schlage die Fraktion vor, die Wahlkreise von 70 auf 60 zu reduzieren. Diesen Vorschlag bringe man in die Gespräche ein und beabsichtige, ihn gegebenenfalls. als Änderungsantrag im Gesetzgebungsverfahren zu stellen:

 

„Eine Wahlrechtsreform ist erklärtes Ziel der FDP/DVP-Fraktion und viele der diesbezüglichen Vorhaben der grün-schwarzen Landesregierung unterstützen wir ausdrücklich. Sie entsprechen nicht zuletzt der Beschlusslage der Freien Demokraten. Dazu zählt die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre, die Einführung eines Zweistimmenwahlrechts mit geschlossenen Landeslisten und das Ziel, dadurch mehr weibliche Abgeordnete in den Landtag von Baden-Württemberg zu bekommen. Wenn man sich aber das Wahlrecht zum Deutschen Bundestag zum Vorbild nehmen will, muss man aktiv an die Schwäche dieses Wahlrechts herantreten und diese tilgen: Die Explosion der Abgeordnetenzahl im aktuellen Vielparteienparlament.“

 

Lege man das Resultat der Bundestagswahlen zu Grunde, sehe man deutlich, in welche Richtung sich die Parlamentsgröße entwickle. Statt vorgesehener 598 Abgeordneter sitzen mittlerweile 735 Abgeordnete im Deutschen Bundestag. „Und das auch nur, weil die CSU zu ihren eigenen Gunsten durchgesetzt hat, dass drei Überhangmandate nicht ausgeglichen werden, was wir hinsichtlich einer Übertragung auf Baden-Württemberg für nicht mit der Verfassung vereinbar halten. Legt man das Wahlrecht vor dieser vermurksten Reform zu Grunde, hätte der Bundestag bereits heute 784 Sitze.“

 

Auf Baden-Württemberg übertragen drohe eine Vergrößerung des Landtags um mehr als 120 Prozent der eigentlichen Regelgröße.

 

“Schreibt man aktuelle Trends hinsichtlich der Attraktivität der Parteien sowie des Splittingverhaltens der Wählerschaft fort und nimmt ein dementsprechendes potenzielles Ergebnis der Landtagswahl 2026 an, droht uns ein Landesparlament mit 267 Abgeordneten. Das halten wir unter gar keinen Umständen für akzeptabel, weder für die Arbeitsfähigkeit des Parlaments noch für das Interesse der Steuerzahler”, so Rülke. Bisherige Rückmeldungen aus den Regierungsfraktionen konnten diese Bedenken nicht zerstreuen. „Im Gegenteil: Sie haben uns diese Bedenken sogar aktiv bestätigt.” Um dem wirksam zu begegnen brauche man sich lediglich an den Debatten um das Wahlrecht auf der Bundesebene zu orientieren. “Die Grünen und die FDP waren im Bund federführend daran beteiligt, einen Gesetzentwurf zu erarbeiten, der die Reduktion der Wahlkreise um etwa ein Sechstel beinhaltet hat, weil das die einzige Möglichkeit darstellt, verlässlich eine Aufblähung des Bundestags zu vermeiden. Daran orientieren wir uns nun und schlagen eine Verringerung um 10 Wahlkreise auf 60 vor.“ So könne bei derselben Annahme für die kommende Landtagswahl eine Ersparnis von 41 Mandaten entstehen. „In jedem Fall spart eine Wahlkreisverringerung Kosten und hält das Parlament handlungsfähiger. Gerne erwarten wir Vorschläge der Regierungsfraktionen zur konkreten Umsetzung der Reform und nach welcher Aufteilung sie sich eine Verringerung der Wahlkreise vorstellen könnten.“

 

Hintergrund und Bewertungsgrundlage:

 

Angenommen wird ein Zweistimmenwahlrecht, bei dem mit der Erststimme ein Kandidat/ eine Kandidatin gewählt wird. Der stimmstärkste Bewerber/die stimmstärkste Bewerberin  pro Wahlkreis zieht direkt ins Parlament ein. Mit der Zweitstimme wird eine Partei gewählt und das Ergebnis der Zweitstimmen bestimmt unter Berücksichtigung der 5-Prozent-Hürde das Verhältnis der Zusammensetzung des Parlaments. Je geringer die Zweitstimmenanzahl im Verhältnis zur Anzahl der gewonnenen Direktmandate der stärksten Partei ist, desto mehr Ausgleichsmandate müssen den anderen Fraktionen zugewiesen werden, um das Verhältnis im Ergebnis der von den Parteien errungenen Prozentzahlen auch im Verhältnis der Sitzverteilung des Parlaments abbilden zu können.

 

Legt man lang- wie kurzfristige Tendenzen zu Grunde, muss mit einer höheren Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass die zunehmende Ausdifferenzierung der Parteienlandschaft sowie der wahrscheinliche Wegfall des Amtsbonus der Grünen eine Absenkung des Stimmanteils der Grünen als stärkster Partei bewirkt. Das führt beim Hinzukommen des Splittingeffekts zu einer höheren Wahrscheinlichkeit der Notwendigkeit des Ausgleichs von Überhangmandaten und damit zu einer Vergrößerung des Parlaments.

 

Die Zahl von 267 Abgeordneten tritt dann ein, wenn für die stärkste Partei ein Zweitstimmenergebnis von 25 % erwartet wird, bei gleichzeitiger Annahme eines Sieben-Parteien-Parlaments, 5 % für „Sonstige“ und dem Gewinn aller 70 Direktmandate durch die stärkste Partei.

 

Legt man dasselbe Wahlergebnis bei 60 Wahlkreisen zu Grunde, reduziert sich die Parlamentsgröße um 41 Mandate auf 226 Abgeordnete.

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