Pressemitteilung

26.April 2016

Rülke und Bullinger: Faule Kompromisse bei Korrektur des Jagdrechts darf es nicht geben

Zur Position der CDU in den grün-schwarzen Koalitionsverhandlungen hinsichtlich einer notwendigen Korrektur des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG) sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der Sprecher der Fraktion für den Ländlichen Raum, Dr. Friedrich Bullinger:

„Angesichts von Verlautbarungen aus den Verhandlungskreisen befürchten wir, dass die CDU sich beim Jagdrecht mit rein kosmetischen Änderungen zufrieden geben wird. Mit Erleichterungen bei der Wildfütterung oder bei der Schwarzwildbejagung während der Jagdruhe im März und April ist es jedoch nicht getan.“ Bullinger kritisierte, die CDU habe anscheinend die mangelnde Praktikabilität des JWMG gar nicht vollständig begriffen. „Durch die zahllosen Bevormundungen bei der Jagdausübung und durch den neuen Aufgabenbereich des Wildtiermanagements entstehen nicht nur Konfliktlinien zwischen Jägern und anderen Naturschützern, sondern auch neu Konfliktlinien zwischen Jagdpächtern und Grundeigentümern. Die unausgegorenen Wildschadensregelungen und die Abschaffung des kommunalen Vorverfahrens verursachen darüber hinaus ein in Deutschland beispielloses Maß an Rechtsunsicherheit bei Wildschäden.“ Rülke forderte die CDU auf, in den Koalitionsverhandlungen hart zu bleiben. „Das Gesetz betrifft nicht allein Jagd und Naturschutz. Hier geht es um grundlegende eigentumsrechtliche Interessen von Landwirten, Waldbesitzern und Jagdpächtern. Diese müssen durch eine gründliche und umfassende Korrektur dieses grün-roten Machwerks wieder Berücksichtigung erfahren“, sagte Hans-Ulrich Rülke.

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