Pressemitteilung

19.November 2013

Rülke und Glück: Sachverstand der Kammern bleibt bei grün-roter Landesregierung ungenutzt

Zum Entwurf eines neuen Landesanerkennungsgesetzes, das zur Beratung im Landtag ansteht, sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke sowie der integrationspolitische Sprecher der Fraktion Andreas Glück:

„Der Gesetzesentwurf aus dem Integrationsministerium hat lange auf sich warten lassen und kann zudem nicht überzeugen. Noch immer herrscht großer Fachkräftemangel in den Berufen, die das neue Landesgesetz regeln soll. Der Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg ist für viele qualifizierte Zuwanderer immer noch unattraktiv, da sie nicht in ihrem erlernten Beruf arbeiten könnten. Zahlreiche andere Bundesländer haben entsprechende Regelungen längst erlassen.

Leider zeigt sich beim vorgelegten Entwurf, dass nicht alles, was lange währt, auch endlich gut wird. Noch Ende Oktober mahnte Ministerpräsident Kretschmann als Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz an, bei der beruflichen Anerkennung in allen Ländern einheitliche Standards zu gewährleisten. Diese Aussage konterkariert er mit der Vorlage des Gesetzesentwurfs für Baden-Württemberg. So sollen nach den Plänen von Grün-Rot grundsätzlich die Regierungspräsidien zuständig sein, wenn es darum geht, über die Gleichwertigkeit eines im Ausland erlangten Abschlusses zu befinden. Dies soll auch für Ingenieure gelten, die aus dem Ausland nach Baden-Württemberg kommen. In fast allen anderen Bundesländern sind dafür jedoch die Ingenieurkammern aufgrund ihrer umfassenden Sachkunde zuständig. Für nicht zuständig erklärt der Gesetzesentwurf hingegen die Regierungspräsidien beim Architektenberuf, hier soll die Architektenkammer zuständig sein. Nur ein Schalk kann hier von Einheitlichkeit sprechen.

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