Pressemitteilung

23.September 2015

Rülke und Goll: Förderung der Infrastrukturen als Staatsziel ist wichtiges Zeichen für den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg und Handlungsauftrag an Politik und Verwaltung

Zur ersten Lesung des Gesetzentwurfes zur Aufnahme von Staatszielbestimmungen in die  Verfassung des Landes Baden-Württemberg sagten der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und der rechtspolitische Sprecher der Fraktion, Prof. Dr. Ulrich Goll:

„Baden-Württemberg ist ein wirtschaftlich starkes Bundesland. Damit dies auch in Zukunft so bleibt, strengen sich nicht nur Unternehmen und ihre Mitarbeiter an. Politik und Verwaltung haben ebenfalls ihren Anteil zu leisten. So ist es, wie die FDP immer wieder betont, auch Aufgabe der Politik, ein gutes Umfeld für Investitionen und Innovationen zu schaffen, gleichwertige Lebensbedingungen zu fördern. Dementsprechend wollen wir in den nächsten Jahren eine Milliarde Euro für Infrastrukturmaßnahmen wie den Ausbau der Breitbandtechnologie im ländlichen Raum und die Digitalisierung aufwenden. Die von uns vorgeschlagene Aufnahme der Förderung der Infrastrukturen in die Reihe der Staatsziele hilft, den Breitbandausbau im ländlichen Raum zu verbessern. Denn als in der Verfassung fixierter Handlungsauftrag wird der Politik und der Verwaltung dieses zentrale Anliegen stärker als bisher vor Augen geführt. Wir setzen so ein wichtiges Zeichen für den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg und seine Zukunftsfähigkeit.“

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