Pressemitteilung

14.Februar 2007

Theurer: Rechnungshof sieht erhebliche Einsparpotenziale

Zu erwartende Pensionslawine fordert konsequentes Gegensteuern – Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Michael Theurer, sagte in der Landtagsdebatte über die „Denkschrift des Rechnungshofes zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg“ unter anderem:

„Die Arbeit des Landesrechnungshofs ist für den Landtag von unschätzbarem Wert. In der Denkschrift 2006 sind eine ganze Reihe wichtiger Hinweise darauf enthalten, wo Ministerien und nach geordnete Behörden im Regierungs- und Verwaltungshandeln nicht wirtschaftlich oder nicht wirtschaftlich genug gehandelt haben und wo zukünftig Mittel in erheblichem Umfang eingespart werden können. Um den Haushalt des Landes Baden-Württemberg zu sanieren, muss laut Rechnungshof auch ein Personalabbau stattfinden. Dies stärkt eine Auffassung, die ich seit vielen Jahren in diesem Hause und auch in der Öffentlichkeit vertrete. Schließlich beträgt der direkte Anteil der Personalkosten über 40% des Gesamtvolumens. Einsparpotenzial sieht der Rechnungshof bei den beiden Landesbibliotheken Karlsruhe und Stuttgart, bei den Universitätskliniken und bei den Musikhochschulen. Bei den Justizvoll-zugsanstalten trägt der Rechnungshof den von der Regierung und den sie tragenden Fraktionen verfolgten Kurs mit, durch den Bau neuer, leistungsfähiger Justizvollzugsanstalten kleine, personalintensive Gefängnisse überflüssig zu machen. Der Rechnungshof hat verschiedene Bereiche unter die Lupe genommen: er sieht etwa Einsparpotenzial in der Verwaltung der Flurneuordnung. Rund ein Drittel aller Stellen könnten hier, so der Rechnungshof, eingespart werden. Die Beratung im Finanzausschuss hat ergeben, dass die von der Koalition angestrebte Zusammenführung der Vermessungs- und der Flurneuordnungsverwaltung sinnvoll ist. Die FDP hat gefordert, dass das Thema angepackt wird, dies geschieht nun auch im Rahmen der anstehenden Evaluation der Verwaltungsreform. Intensiv setzt sich der Rechnungshof in der Denkschrift mit der Schuldenlast des Landes auseinander. Eindrucksvoll werden die Fakten, die in diesem Hause in der Vergangenheit auch von mir immer wieder genannt wurden, zusammengefasst: Der Schuldenstand ist zu hoch, die Zinslast wächst, die implizite Verschuldung durch die Pensionslawine erfordert konsequentes Gegensteuern. Eine Hauptursache für die steigenden Ausgaben vieler Behörden ist in dem zu breit gefassten Investitionsbegriff zu suchen. Dieser ermöglicht es den Behörden, Ausgaben fälschlicherweise als Investition zu bezeichnen. Als die FDP Mitte der 90er Jahre das Ziel der Netto-Neu-Nullverschuldung ausrief, wurde sie dafür von manchen belächelt. Heute ist dieses Ziel hier im Hause Allgemeingut und konsensfähig. Das ist eine gute Grundlage, dass wir uns nun daran machen, das von der FDP seit langem geforderte Verschuldungsverbot in der Verfassung konkret auszuformulieren und im Landtag mit der notwendigen 2/3-Mehrheit zu beschließen. Die konkreten Formulierungsvorschläge des Rechnungshofs sind eine gute Grundlage der Diskussion. Diese ist noch nicht abgeschlossen. Gerade in Fachkreisen wird darüber diskutiert, wie ein Verschuldungsverbot aus volkswirtschaftlicher Sicht zu formulieren ist. Es muss stringent genug sein, um das exorbitante Ansteigen der Verschuldung, wie wir es seit den 1970er Jahren erleben, endlich zu stoppen, und wir müssen gleichzeitig doch flexibel bleiben, um auf konjunkturelle Notlagen angemessen reagieren zu können. Die Bundesregierung hat den Sachverständigenrat gebeten, Formulierungsvorschläge zu erarbeiten. Ich möchte nicht solange warten und ermutige uns, dass wir uns nun konkret selbst an die Arbeit machen. Die Aufnahme eines Verschuldungsverbots in die Verfassung ist mit Sicherheit ein geeignetes Instrument, um einer finanziell nachhaltigen Politik dauerhaft zum Durchbruch zu verhelfen. Als Leitbild taugt es allein jedoch noch nicht. Solange die öffentlichen Schulden, insbesondere von Bund und Ländern dermaßen erdrückende Ausmaße zu Lasten künftiger Generation aufweisen, müssen das Ziel der Haushaltspolitik sogar Überschüsse sein, um die viel zu hohen Schulden der Vergangenheit abtragen zu können. Dies setzt aber einen Mentalitätswandel nicht nur in der Politik sondern auch in der Gesellschaft, bei den Bürgerinnen und Bürgern, voraus. Wir leben seit Jahren über unsere Verhältnisse, auch wenn wir es nicht wahrhaben wollen, wir geben laufend mehr aus, als wir laufend einnehmen. Noch immer gilt es politisch als chic, Ausgaben und Ausgabensteigerungen zu verkünden, statt mit vorhandenen Ressourcen auszukommen. Noch immer wird der Einfluss von Ressorts und Behörden nach der Zahl der Mitarbeiter und dem verwalteten Etatvolumen und nicht nach der Wirksamkeit der ergriffenen politischen Maßnahmen beurteilt. Wir alle sind aufgerufen, uns einmal selbst kritisch zu prüfen. Oder ist es nicht so, dass zum Beispiel gute Kunst nur etwas ist, das Staatszuschüsse erfordert, weil ja Kultur, die sich selbst finanziert, Kommerz ist? Und ist es wirklich so, dass sich so wichtige Bereiche wie Bildung, Daseinsvorsorge oder Gesundheit der ökonomischen Rationalität tatsächlich ganz entziehen, obwohl doch jedermann weiß, dass die Mittel endlich sind und ein Euro eben nur einmal ausgegeben werden kann?“ Hans Ilg, Pressesprecher

Weitere Pressemitteilungen zum Thema