Wetzel: Keine Reduzierung der Amts- und Landgerichte im Land
FDP/DVP-Landtagsfraktion spricht sich für effiziente und bürgernahe Reformen aus – Der justizpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Peter Wetzel, hat sich in der Landtagsdebatte über den Etat des Justizministeriums dagegen ausgesprochen, die Zahl der Amtsgerichte von 108 auf 44 und die Landgerichte von 17 auf 12 zu reduzieren.
Wetzel warf den Grünen im Landtag vor, mit dieser Position die Bürgernähe der Justiz einzuschränken und den ländlichen Raum zu schwächen. Außerdem sei dieser Vorschlag aufgrund der längeren Fahrwege nicht gerade ökologisch. Wetzel sprach sich für effiziente und auch bürgernähe Reformen aus. Beispielsweise würde mit der landesweiten Übertragung der Gerichts- und Bewährungshilfe auf einen privaten Träger die fachliche Qualität der Arbeit nachhaltig gesichert und weiter optimiert. Langfristig könnte eine Effizienzrendite erwirtschaftet werden. Mit dem Neubau der Justizvollzugsanstalt Offenburg in der Form eines öffentlich-privaten Partnerschafts-Projekts werde es ebenfalls zu Kosteneinsparungen kommen. Der Justizvollzug bleibe eine hoheitliche Aufgabe. Doch einzelne Aufgabenbereiche ohne Zwangs- und Eingriffscharakter könnten genau so gut von privaten Trägern erfüllt werden. Wie der justizpolitische Sprecher weiter ausführte, „wollen wir auch das Projekt Schwitzen statt Sitzen voranbringen. Mit der Vermittlung gemeinnütziger Arbeit an Straffällige in diesem Projekt konnten im Jahr 2005 insgesamt 160000 Hafttage vermieden werden.“ Auch das bundesweit beachtete innovative Jugendstrafvollzugsprojekt konnte gesichert werden. Die Arbeit in den Einrichtungen Creglingen-Frauental mit dem Träger „Projekt Chance e.V. und Leonberg-Seehaus mit dem Träger „Prisma e.V. kann nach den Worten von Wetzel fortgesetzt werden. Die Anschubfinanzierung der Landesstiftung Baden-Württemberg laufe zum Ende dieses Jahres aus. Die bereitgestellten Haushaltsmittel sind zur Finanzierung von insgesamt 30 Plätzen erforderlich. Weiter sagte Wetzel: „Die Richter an den Sozialgerichten werden mit einer Flut von Klagen überhäuft. Schuld daran ist die Bundesgesetzgebung zu Hartz IV. Hingegen sind die Richterinnen und Richter an den Verwaltungsgerichten nicht mehr voll ausgelastet. Die Verfahren vor den Sozialgerichten dauern immer länger. Dies ist bedauerlich, da gerade die sozial Schwachen ganz besonders auf eine schnelle Entscheidung angewiesen sind. Neue Richterstellen sind angesichts der leeren Kassen unrealistisch. Ebenso der Wechsel von Richtern anderer Gerichtsbarkeiten an die Sozialgerichte. Durch die Zusammenlegung von Verwaltungs- und Sozialgerichtsbarkeit ist es möglich, flexibel auf den unterschiedlichen Arbeitsanfall zu reagieren und Richterinnen und Richter dort einzusetzen, wo ihre Arbeit am geringsten gebraucht wird.“ Hans Ilg Pressesprecher