Weinmann: Verfassungsrechtlicher Kern versteckt hinter buntem Sammelsurium an Änderungen
In der heutigen Aktuellen Debatte zum Thema „Hochschule stark machen – neue Perspektiven für den wissenschaftlichen Nachwuchs und Gründer“ sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:
„Im Hochschulrechtsweiterentwicklungsgesetz finden wir ein buntes Sammelsurium an Änderungen, hinter denen die Wissenschaftsministerin den eigentlichen Aufgabenkern versteckt hat. Denn Anlass der Gesetzesänderung sind die verfassungsgerichtlichen Vorgaben zur Stärkung der Wissenschaftsfreiheit an den Hochschulen, die nun zu einer lähmenden Streitkultur zwischen Professoren und Rektorat führen können.
Leider vermag jede einzelne neue Regelung nicht zu überzeugen. Zwar verordnet die Ministerin den Hochschulen wohlklingend eine neue Gründerkultur. Statt eines Leuchtturms für den Innovationsstandort Baden-Württemberg präsentiert sie aber eine von Sparzwängen überstrahlte Minimallösung, die lediglich Mitnutzungsmöglichkeiten vorhandener Hochschulressourcen vorsieht. Der Charme dieser Idee für die Landesregierung ist zweifellos, dass sie praktisch kostenneutral für den Landeshaushalt darstellbar ist. Ein großer Wurf sähe anders aus und hätte etwa das Förderprogramm Junge Innovatoren und Innovationsgutscheine nicht unbeachtet gelassen.
Mit Einrichtung einer eigenständigen Tenure-Track-Professur könnte eine bessere Planungssicherheit und Verlässlichkeit im Karriereweg für junge Wissenschaftler geschaffen werden. Dazu dürfte die Ministerin aber nicht bereits mit den neuen Stellen aus dem Bundesprogramm zufrieden sein, sondern müsste eigene Impulse auch finanziell untermauern. Sonst bleibt die anglizistische Anreicherung des Hochschulgesetzes ein nutzloses Blendwerk.
Das neue Promotionsrecht für die Hochschulen für angewandte Wissenschaften durch Assoziierung an die Universitäten lässt keinen Zweifel daran, dass die Ministerin in den HAW Hochschulen zweiter Klasse sieht. Sie ignoriert die Weiterentwicklungsklausel des Hochschulgesetzes und betoniert das Königsrecht der Universitäten. Das ist nicht mehr zeitgemäß.“