Wetzel: Guter Tag für den Rechtsstaat
FDP/DVP-Landtagsfraktion begrüßt Stopp für Vorratsdatenspeicherung – Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) über die Vorratsdatenspeicherung erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion und Mitkläger, Dr. Hans-Peter Wetzel:
„Die FDP/DVP-Landtagsfraktion begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts einhellig. Dies ist ein guter Tag für den Rechtsstaat und speziell für den Datenschutz. Das Gericht hat die Regelungen des Telekommunikationsgesetzes und der Strafprozessordnung über die sogenannte Vorratsdatenspeicherung für nichtig erklärt. Sie sind nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil strenge rechtliche und technische Voraussetzungen für die Möglichkeit der Vorratsdatenspeicherung gesetzt. Dazu gehört zum Beispiel das Erfordernis einer ausreichenden technischen Datensicherung oder genaue gesetzliche Festlegungen von schweren Straftaten, aufgrund derer überhaupt auf die Daten zugegriffen werden darf. Eine rechtlich tragfähige Regelung zu schaffen, wird nun für die Bundesregierung eine große Aufgabe sein. Dank der Entscheidung des Gerichts, die Nichtigkeit der bestehenden Regelung festzustellen, kann die Bundesregierung sich dafür die nötige Zeit nehmen. Denn solange keine neue Regelung besteht, werden die Verbindungsdaten der Bürger nicht gespeichert und die vorhandenen Daten gelöscht.”