Der Fördertopf des Bundes für die Gigabitförderung ist im Oktober 2022 überzeichnet worden. Daraufhin hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) angekündigt, keine weiteren Förderanträge der Kommunen mehr anzunehmen.
Bisher sind 3,1 Milliarden Euro an Fördermitteln bewilligt worden. Das ist so viel, wie nie zuvor.
Vor allem die CDU und die kommunalen Spitzenverbände werfen der FDP vor, einen Breitbandförderstopp verfügt zu haben. Das entspricht nicht den Tatsachen! 87% des Ausbaus von Gigabitinfrastrukturen erfolgen ohne staatliche Förderung. Lediglich 13% des Ausbaus erfolgt gefördert.
Der Ausbau geht also unvermindert weiter.
Aktuelle Entwicklung
Ab 2023 soll eine neue, bessere Förderrichtlinie gelten, die einen echten Glasfaserausbau zum Ziel hat und Fördermittel dort einsetzt, wo voraussichtlich kein eigenwirtschaftlicher Ausbau stattfinden wird.
Die Förderung des Breitbandausbaus in Deutschland über das sog. Graue-Flecken-Programm der Vorgängerregierung hat die Nachfrage beschleunigt. Durch die Anhebung der Aufgreifschwelle von 30 auf 100 Mbit/s sind zahlreiche Kommunen förderfähig geworden. Für 2022 Jahr hat die Bundesregierung Mittel in Höhe von 3 Mrd. Euro bereitgestellt. Es handelt sich um das größte Finanzvolumen, das bisher für diesen Zweck in den Bundeshaushalt eingestellt wurde (bisher durchschnittlich 1,6 Mrd. Euro/Jahr).
Die bereitgestellten Mittel waren bereits im Oktober des Jahres ausgeschöpft und deutlich durch eingegangene Anträge überzeichnet. Der Förderaufruf musste deshalb am 17. Oktober 2022 beendet werden. Das BMDV hat die Länder direkt darüber informiert und sich mit diesen ausgetauscht. Seitdem können keine Förderanträge für neue Projekte mehr eingereicht werden.
Gesamtes Fördervolumen
12,8 Mrd. € (in den Jahren 2015 bis Ende 2022)
2015: rd. 1,5 Mio. €
2016: rd. 1,35 Mrd. €
2017: rd. 2,24 Mrd. €
2018: rd. 600 Mio. €
2019: rd. 1,6 Mrd. €
2020: rd. 2,4 Mrd. €
2021: rd. 1,4 Mrd. €
2022: rd. 3,1 Mrd. €
Gebundenes Fördervolumen
11,1 Mrd. €
11,1 Mrd. € sind tatsächlich haushaltstechnisch gebunden. Die Überzeichnung resultiert aus der Beantragung. Das bedeutet, dass das BMDV Anträge erreicht haben, die derzeit nicht beschieden sind, aber über das zur Verfügung stehende Haushaltsvolumen hinausgeht.
Umsetzung
- Tatsächliche Projekte in Umsetzung: 2.500
- Damit zu realisierende Anschlüsse: 3,1 Mio.
Fördervolumen 2022
3,1 Mrd. €
- ein Drittel d. Fördermittel gingen nach Baden-Württemberg
- bis heute bewilligtes Fördervolumen: rd. 1,5 Mrd. €
- darüber hinaus beantragtes Fördervolumen: rd. 1,6 Mrd. €.
Ab 2023 können wieder Anträge im Rahmen des neuen Programms gestellt werden.
Wir haben immer wieder davor gewarnt, dass das Förderprogramm der Vorgängerregierung dazu führt, dass Förderungen nach dem Windhundprinzip vergeben werden. Das führt zu einer Überförderung des Markts. Darum hat die FDP im Bund in den Koalitionsverhandlungen durchgesetzt, dass künftig u.a. eine Potentialanalyse als Grundlage für die Förderfähigkeit gesetzt wird. Das gewährleistet, dass Fördermittel nur dort eingesetzt werden, wo kein eigenwirtschaftlicher Ausbau der Telekommunikationsunternehmen wahrscheinlich ist.
Weiteres Vorgehen
Glasfaserausbau
Trotz der vorübergehenden Antragspause bei der Förderung geht der Glasfaserausbau in Deutschland unvermindert weiter. Er ist überwiegend eigenwirtschaftlich geprägt und schreitet mit großer Dynamik voran. Über 87 % der Glasfaseranschlüsse werden eigenwirtschaftlich errichtet. Bislang wurde nur jeder achte Glasfaseranschluss (13 %) mit staatlicher Förderung gebaut
Investitionen
Die Telekommunikationsunternehmen investieren jährlich rund 11 Mrd. Euro in den Breitbandausbau. Sie haben angekündigt, in den kommenden Jahren rund 50 Milliarden Euro in den Ausbau zu investieren. Die Branche hat in den vergangenen Jahren dafür gesorgt, dass Mitte 2021 mehr als 62 Prozent der Haushalte und Unternehmen gigabitfähig versorgt sind und sich der Anteil von mit Glasfaseranschlüssen versorgten Haushalten von 8 Prozent (Ende 2018) auf 16 Prozent (Mitte 2021) verdoppelt hat.
Förderung
Die Förderung unterstützt zielgerichtet dort, wo der eigenwirtschaftliche Ausbau stockt und nicht wirtschaftlich betrieben werden kann. Wie bei allen staatlichen Investitionen liegt der Grundsatz des sparsamen und wirtschaftlichen Einsatzes von Steuermitteln zu Grunde. Mehr Fördermittel führen nicht automatisch zu einem schnelleren Ausbau. Die Umsetzung der Förderprojekte erfolgt ebenfalls durch die Kapazitäten der Telekommunikationsunternehmen und der Bauwirtschaft, die dann für eigenwirtschaftlichen Ausbau nicht mehr verfügbar sind. Die Gigabitförderung darf den eigenwirtschaftlichen Ausbau nur ergänzen und keinesfalls verdrängen. Eigenwirtschaftlicher Ausbau ist bis zu dreimal schneller als geförderter Breitbandausbau.
Es ist ein normaler Vorgang, dass Förderprogramme überzeichnet werden. Auch in Baden-Württemberg ist 2021 ein Fördertopf für den Breitbandausbau vor Ende der Förderung voll ausgeschöpft worden.
Neues Förderprogramm ab 2023
Die staatliche Förderung wird fortgesetzt. Im Haushalt wurden durch den Deutschen Bundestag für 2023 statt 3 Milliarden sogar 4 Milliarden zur Verfügung gestellt. Das ist dann das 2,5-fache der Förderung der Vorgängerregierung. Das BMDV geht vorbehaltlich der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers davon aus, dass das Fördervolumen in 2023 auf dem Niveau von 2022 gehalten werden kann. Die neue Förderung wird unter Wegfall der aktuellen Aufgreifschwelle (100 Mbit/s) erfolgen, d.h. noch mehr Gebiete werden förderfähig. Bereits mit den Ländern im Rahmen der Gigabitstrategie ist vereinbart, dass die zukünftige Förderung sinnvoll gesteuert und für die Gebiete priorisiert werden muss, in denen der größte Förderbedarf besteht. Neue Förderanträge müssen auf einem Markterkundungsverfahrensverfahren basieren, das auf Grundlage der Potenzialanalyse eingeleitet wurde. Die Potenzialanalyse wird derzeit erstellt und soll Ende 2022/Anfang 2023 vorliegen. Sie legt dar:
- wo der eigenwirtschaftliche Ausbau voranschreiten wird,
- wo der Nachholbedarf und das Förderbedürfnis am größten ist und
- wo die zur Verfügung stehenden Fördermittel hingelenkt werden müssen
Darauf aufbauend wird ein Förderkonzept erarbeitet und mit Ländern und Branche erörtert werden.
Mythos der CDU: „BW ist bei Gigabitanschlüssen vorne mit dabei“
Die CDU in Baden-Württemberg und allen voran Innenminister Strobl betreiben einen Etikettenschwindel bei der Bewertung des Zustands des „schnellen Internets“. Nachdem zunächst ausgiebig 96 % „schnelles Internet“ gefeiert wurden, was Bandbreiten von lediglich >50 Mbit/s bedeutet, wurde die Kommunikation geändert. Jetzt brüstet sich Strobl mit „60% gigabitfähigen Anschlüssen“. Die Zahl kommt von den TV-Kabelnetzen der Vodafone Deutschland, die teilweise ertüchtigt wurden, um maximal 1 Gbit/s im Download zu ermöglichen. In der Realität gelingt dies in der Regel nicht. Außerdem liegt die Upload-Geschwindigkeit bei maximal 30 Mbit/s. Hierfür wurde kein Cent an Fördermitteln aufgewendet! Echter zukunftsfähiger Gigabitausbau gelingt nur mit Glasfaseranschlüssen (FTTB/H), die beliebige Bandbreiten in Up- und Download ermöglichen.
Und was bedeutet das für Baden-Württemberg?
Baden-Württemberg steht auf dem letzten Platz der Flächenländer beim Ausbau von Glasfaseranschlüssen! Das Land ist zwar Spitzenreiter beim Beantragen von Fördermitteln, ist bei der Glasfaserabdeckung mit 12% jedoch weit abgeschlagen. Sogar Bayern liegt mit 18%, trotz ähnlicher Topografie, weiter vorne. Der Rückstand beim Breitbandausbau im Land liegt also nicht am Geld, sondern an den schlechten Rahmenbedingungen. Andere Länder zeigen ein stärkeres Engagement, um auch den eigenwirtschaftlichen Ausbau zu unterstützen.
Bundesweit liegt Baden-Württemberg auf dem vorletzten Platz bei der Glasfaserabdeckung von Haushalten. Wir finden, das wird unserem wichtigen Standort als Wirtschaftsregion nicht gerecht. Eine flächendeckende Abdeckung mit gigabitfähigen Netzen bedeutet für uns Glasfaser bis in jedes Gebäude, also Glasfasernetze mit buchbaren FTTB/H-Verfügbarkeit von > 1 Gbit/s. Das muss das Ziel für unser Land sein.
Was braucht es dazu?