An Einführung des neuen kommunalen Haushaltsrechts führt kein Weg vorbei
Neue Ehrlichkeit in den Haushaltsplänen von Landkreisen, Städten und Gemeinden – „Wir als Land müssen das, was wir von den Kommunen verlangen, auch selbst einführen – nämlich die doppelte Buchführung“. Dies sagte die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Heiderose Berroth, auf einer Anhörung der FDP/DVP-Landtagsfraktion zum neuen kommunalen Haushaltsrecht mit dem Thema „Von der Kameralistik zur Doppik“. Die kommunale Doppik hat nach den Worten des stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden und Oberbürgermeisters von Horb, Michael Theurer, bei der Einführung in den noch wenigen Gemeinden Gefühle von „großer Euphorie bis zur Untergangsstimmung“ ausgelöst. Denn die Doppik sei noch nicht das große Zauberwort, etliche Probleme seien noch zu lösen. Dennoch sei die FDP davon überzeugt, dass in Bund, Ländern und Kommunen kein Weg an der flächendeckenden Einführung der doppelten Buchführung vorbeiführe.
Theurer: „Wir brauchen ein Leitbild der nachhaltigen Finanzpolitik, denn wir leben über unsere Verhältnisse. Ich plädiere für ausreichende Übergangsfristen, damit die Umstellung ohne Fehler mit der sowieso notwendigen Umstellung der EDV in den Behörden und mit einer gründlichen Schulung der Mitarbeiter über die Bühne gehen kann.“ Die Vertreter der drei kommunalen Spitzenverbände waren sich im Grundsatz darüber einig, die Doppik mit einer ausreichenden Frist aus Gründen einer neuen Haushaltsehrlichkeit und einer vollständigen Abbildung des Ressourcenverbrauchs in den Städten, Gemeinden und Landkreisen einzuführen. Keine Einigkeit herrschte aber über die Frage, ob ein Wahlrecht zwischen Kameralistik und Doppik zuzulassen sei. Nach den Worten von Prof. Klaus Notheis, Kämmerer der Stadt Bruchsal und Vertreter des Städtetags, sollte eine Vergleichbarkeit der Systeme innerhalb Deutschlands gegeben sein. Es gebe keine Notwendigkeit für eine erweiterte Kameralistik, es sei nicht Ziel führend, eine Wahlmöglichkeit zwischen Kameralistik und Doppik zu erlauben. Willi Schmid, Beigeordneter des Gemeindetags Baden-Württemberg, forderte eine praktikable Definition zum Haushaltsausgleich. Der Haushaltsausgleich dürfe nicht am Ergebnishaushalt festgemacht werden, sondern müsse die Finanzierungsrechnung einbeziehen. Schmidt: „Der Haushalt einer Kommune sollte auch dann genehmigungsfähig sein, wenn er nach dem alten kameralistischen System Überschüsse hat.“ Der Leiter des Kämmereiamts des Rhein-Neckar-Kreises und Vertreter des Landkreistages, Bernd Klee, forderte eine gründliche Aus- und Fortbil-dung bei der Umstellung auf die doppelte Buchführung. Wichtig sei, eine großzügige Frist bis zum Jahr 2011 bei der Umstellung zuzulassen. Unter der Leitung des kommunalpolitischen Sprechers der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Hagen Kluck, entwickelte sich zwischen den Referenten und den rund 90 angereisten Bürgermeistern und Kämmerern aus ganz Baden-Württemberg eine lebhafte Diskussion. Kluck: „Zur sinnvollen Anwendung der Erkenntnisse aus dem neuen Rechnungswesen wird es notwendig sein, auch die Mitglieder der Ge-meindräte und Stadträte entsprechend zu schulen.“Als Fazit lässt sich aus Sicht der finanzpolitischen Sprecherin der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Heiderose Berroth, folgendes festhalten: • Die Frist zur Einführung des neuen kommunalen Haushaltsrechts muss verlängert werden. • Gemeindetag und Städtetag sollten sich zügig auf eine Formulierung der bisher noch strittigen Vorschriften zum Haushaltsausgleich in Paragraph 80 der Gemeindeordnung verständigen.• Die Pflicht zur Konsolidierung der Haushalte im Sinne einer umfassenden Konzernbilanz sollte nur für die großen Kommunen verpflichtend sein, für die kleineren Kom-munen sollte dies freiwillig sein.