Pressemitteilung

28.November 2007

Bachmann: Studiengebühren sind sozialverträglich ausgestaltet

Rückzahlung erst nach Ende des Studiums bei Berufstätigkeit – Zinssätze zu hoch – Der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dietmar Bachmann, sagte in einer von der SPD beantragten Landtagsdebatte mit dem Titel: „4500 Euro Studiengebühren, aber 7233 Euro für Zins und Tilgung – soziale Gerechtigkeit und andere Aspekte im Zusammenhang mit den Studiengebühren“:

„An den baden-württembergischen Hochschulen stehen Dank der Studiengebühren 90 Millionen Euro zusätzlich für die Lehre zur Verfügung. Das kommt den Studierenden zugute. Niemand wird durch die Studiengebühren abgeschreckt, ein Studium zu beginnen. Hoch-schulen und Berufsakademien haben insgesamt 670 Studienanfänger mehr als im letzten Wintersemester. Die Studiengebühren sind sozialverträglich ausgestaltet. Behinderte, Eltern kleiner Kinder und Studierende aus kinderreichen Familien können befreit werden. Die Darlehen, über die wir heute diskutieren, ermöglichen es allen, unabhängig von ihren Eltern, zu studieren. Sie müssen nämlich erst nach Ende des Studiums zurückgezahlt werden und sie müssen erst zurückgezahlt werden, wenn eine bestimmte Einkommensgrenze überschritten wird – bei Alleinstehenden 1.060 Euro.Außerdem sind die Studiengebühren offenbar moderat, wenn – wie sich aus der Antwort der Landesregierung auf die Anfrage ergibt – nur 2,5% der Studierenden die Kredite in Anspruch nehmen müssen. Alle anderen sind offenbar in der Lage, sich das Geld anderweitig zu beschaffen. Die Kritik der SPD an der Höhe des Zinssatzes für diese Darlehen ist allerdings berechtigt. Es ist dies aber nicht Kritik an der Landesregierung oder an der Koalition, sondern Kritik an der L-Bank. Die L-Bank ist eine selbstständige Einrichtung, auf die auch der Anteilseigner Land nicht durch Einzelweisungen Einfluss nehmen kann. Wir sind uns mit Ihnen darüber einig, dass ein nominaler Zinssatz von 7,635% hoch ist, zumal der Zinssatz variabel ist. Das aktuelle Zinscap liegt bei 8,38%. Ein Zinscap ist im Ban-kerdeutsch die Obergrenze für einen Zinssatz und nicht etwa ein Cap im herkömmlichen Sinne – ein „Cap der guten Hoffnung“ etwa. Gute Hoffnung kann man bei der Abwicklung durch die L-Bank auch wenig haben, nimmt sie diesen hohen Zinssatz doch für ein Darlehen ohne jedes Risiko. Eventuelle Ausfälle von Darlehen trägt ein Fonds, in den die Hochschulen einzahlen.Muss der Zinssatz also so hoch sein? Ist der Bearbeitungsaufwand hierfür verantwortlich? In diesem Falle muss die L-Bank die Darlehensabwicklung unbürokratischer handhaben und Landesregierung und Landtag Regelungen gegebenenfalls anpassen. Oder sind es die Overheadkosten? Vielleicht ist die L-Bank von den Immobilien bis zu den Vorstandsgehältern für eine landeseigene Förderbank zu üppig ausgestattet.Die bei Studienkrediten einzig relevante Frage, ob und in welchem Semester jemand studiert, können auch Kinder einer dritten Grundschulklasse beurteilen. Eine Studienbescheinigung kann man in diesem Ausbildungsstadium – dritte Grundschulklasse – von einer Eintrittskarte für den Zoo sehr wohl unterscheiden. Dafür braucht es keine hoch bezahlten Banker.Sollte die L-Bank auf ihren hohen Zinsen beharren, sollte man das ganze Projekt Studiendarlehen unter den Kreditinstituten ausschreiben. Ausschreibungen sind heutzutage bei jedem Buswartehäuschen üblich. Warum nicht auch bei einem Projekt dieser Größenordnung?Ganz unabhängig von der Frage des Zinssatzes sind Studiengebühren aus Sicht der Koaliti-onsfraktionen sozial gerecht. Warum soll eine Kassiererin an der Supermarktkasse mit ihren Steuern das Studium von Menschen finanzieren, die ihr später als Topmanager das Gehalt kürzen? Ich werde nie verstehen, wie eine sozialdemokratische Partei ihre Wählerinnen so im Stich lassen kann.“

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