Pressemitteilung

29.November 2007

Rülke: Die Vertreibungssteuer Fehlbelegungsabgabe wird fallen

Wohnraumförderungsgesetz schafft flexiblen Rahmen zur Förderung von Familien – Als erfreulichen Abschied von der „Vertreibungssteuer Fehlbelegungsabgabe“ hat der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, die Verabschiedung des Landes-Wohnraumförderungsgesetzes bezeichnet. In der Landtagsdebatte wies Rülke die Kritik der Opposition an diesem Gesetz zurück. Dem Fehlbestand von 58000 Wohneinheiten im Land sei weder durch ein Gesetz noch durch ein Wohnraumförderungsprogramm des Landes allein zu begegnen.

Das vermieterfeindliche Bundesrecht sieht Rülke eher als Grund für den Fehlbestand. Bei einem im vergangenen Jahr um durchschnittlich 1,48 Prozent gestiegenen Mietpreis sei das Vermieten in Baden-Württemberg zu unattraktiv, zumal der Verbraucherpreis gleichzeitig um 1,83 Prozent gestiegen ist, sagte Rülke. Im Übrigen gebe es ein Mietwohnraumförderprogramm der L-Bank, das im Umfang von 65 Millionen Euro zur Verfügung steht und gut angenommen werde.

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