Pressemitteilung

20.April 2009

Bullinger: Den gläsernen Landwirt lehnt die FDP ab

Landesregierung soll sich gegen Erfassung von Betriebsdaten durch EU einsetzen – Der agrarpolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Dr. Friedrich Bullinger, fordert die Landesregierung auf, sich mit Nachdruck weiter dafür einzusetzen, dass die Europäische Union die Erfassung von landwirtschaftlichen Betriebsdaten aussetzt und eine anstehende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) abwartet. Wie aus der Antwort der Landesregierung auf einen parlamentarischen Antrag (Drucksache 4306) von Friedrich Bullinger hervorgeht, hat die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Wiesbaden mit Beschluss vom 27. Februar dieses Jahres ein Klageverfahren zur Veröffentlichung der Daten ausgesetzt und dem EuGH mehrere Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt.

Nach Angaben des baden-württembergischen Landwirtschaftsministeriums „ändert dieser Beschluss allerdings nichts an der Rechtmäßigkeit der Umsetzung der bestehenden EU-Vorgaben“ zur Veröffentlichung landwirtschaftlicher Betriebsdaten im Internet. Zu den zahlreichen Protesten baden-württembergischer Landwirte gegen die Erfassung auf EU-Ebene schreibt die Landesregierung, die Veröffentlichung der Daten „ist eine zwingende Vorgabe der Europäischen Gemeinschaft, die dem Land im Vollzug keinen Spielraum lässt“. Friedrich Bullinger: „Nichts gegen Transparenz bei der Vergabe von EU-Fördermitteln – aber den gläsernen Landwirt mit einer Offenlegung der Betriebsdaten beziehungsweise einer Nachvollziehbarkeit aller Betriebsdaten halte ich für verfassungswidrig. Deshalb lehne ich dies, so wie es derzeit praktiziert wird, ab.“ Das Landwirtschaftsministerium weist darauf hin, dass nach Paragraf 5 des baden-württembergischen Datenschutzgesetzes „natürliche Personen als Empfänger von Fondsmitteln bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung ihrer unrichtigen Daten haben“. Ferner können sich natürliche Personen als Empfänger von Fondsmitteln gegen die rechtmäßige Veröf-fentlichung ihrer Daten zur Wehr setzen (sog. Einwendungsrecht), „soweit ein schutzwürdiges, in ihrer persönlichen Situation begründetes Interesse (z. B. bei drohender Gefahr für Leib und Leben) vorliegt.Info: Die Veröffentlichung von Informationen über die Empfänger von EU-Zahlungen ist nach Angaben der Landesregierung eine von mehreren Maßnahmen im Rahmen der „Europäischen Transparenzinitiative“, mit der politische Entscheidungsprozessein der EU transparenter gestaltet und die Verwendung finanzieller Mittel für jeden Bürger nachvollziehbar werden sollen. Die EU gibt jährlich rund 51 Milliarden Euro für die Förderung des Agrarsektor und des ländlichen Raums aus. Daher habe sie ein Interesse daran, der Öffentlichkeit deutlich zu machen, was mit den Geldern passiert.

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