Theurer: Neues Gemeindehaushaltsrecht soll künftige Generationen weniger belasten
Landtag verabschiedet doppelte Buchführung für kommunale Haushalte – In einer Landtagsdebatte über das „Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts“ sagte der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Michael Theurer, unter anderem (es gilt das gesprochene Wort):
„Nach intensiver Diskussion zwischen dem Land und den kommunalen Landesverbänden, an der sich auch die Landtagsfraktion mit einer größeren Anhörung und einer Vielzahl von Gesprächsterminen beteiligt hat, findet heute die abschließende Beratung statt. Zunächst gab es eine durchaus kritische Diskussion mit den kommunalen Landesverbände – insbesondere der Gemeindetag war anfangs skeptisch. Am Ende aber haben die kommunalen Landesverbände nach intensivem Feinschliff am Gesetzentwurf nach der Anhörungsphase einmütig zugestimmt. Wesentliche Inhalte der Reform des kommunalen Haushaltsrechts sind:• Ressourcenverbrauch statt GeldverbrauchDie Kommunale Doppik erfasst zusätzlich zu den Zahlungsvorgängen auch den nicht zahlungswirksamen Vermögensverzehr, insbesondere Abschreibungen und Rückstellungen. Dadurch werden der gesamte Ressourcenverbrauch und das gesamte Ressourcenaufkommen der kommunalen Haushaltswirtschaft sichtbar. Dem Rech-nungskonzept liegt das Prinzip der nachhaltigen (periodisierten) intergenerativen Gerechtigkeit zu Grunde, wonach jede Generation die von ihr verbrauchten Ressourcen mittels Entgelten und Abgaben ersetzen soll, so dass nicht künftige Generationen damit belastet werden.• Kommunale Doppik statt KameralistikDas Rechnungskonzept wird wie in den meisten Bundesländern mit einer auf die Bedürfnisse der Kommunen zugeschnittenen doppelten Buchführung als einzigem Rechnungssystem verwirklicht. Wegen der Einheitlichkeit kommunaler Haushalte und Jahresabschlüsse und aus Kostengründen sind Wahlmöglichkeiten zwischen Doppik, erweiterter Kameralistik und bestehender Kameralistik ausgeschlossen.• Neue Form des HaushaltsplansDie Trennung von laufender Verwaltungstätigkeit und Investitionstätigkeit wird im doppischen System im Ergebnishaushalt und im Finanzhaushalt abgebildet. Wesentliche Änderungen der Haushaltsstruktur liegen in der produktorientierten Gliederung des Haushalts und in der dezentralen Budgetverantwortung. Zusätzlich zu den monetären Festsetzungen sollen in den Budgets – je nach örtlichem Bedürfnis – Schlüsselprodukte, Kennzahlen und Leistungsziele dargestellt werden. Insgesamt wird dadurch eine höhere Transparenz angestrebt. Über die Finanzentwicklung und die Zielerreichung ist der Gemeinderat durch unterjährige Berichte zu unterrichten.• Neue Regeln zum HaushaltsausgleichMit der Umstellung auf die Ressourcenverbrauchsrechnung ist auch der nicht zahlungswirksame Verbrauch, insbesondere Abschreibungen und Rückstellungen, beim Haushaltsausgleich zu erwirtschaften. Dadurch wird die bislang nur unvollständig dargestellte Ertrags- und Finanzsituation vollständig sichtbar, verdeckte Defizitstrukturen können auf diese Weise offengelegt werden. Das Reformgesetz sieht ein mehrstufiges System von Ausgleichsregeln vor, um den Ergebnishaushalt auszugleichen.• Jahresabschluss und Gesamtabschluss (Konsolidierung)Durch die Einbeziehung des Sachvermögens in das Rechnungswesen werden Jahresabschlüsse wesentlich aussagekräftiger. Sie vermitteln damit wie die Abschlüsse von Kapitalgesellschaften ein transparentes und vollständiges Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Kommune. Die Zusammenfassung des kommunalen doppischen Jahresabschlusses mit den Abschlüssen der kommunalen Unternehmen und Einrichtungen mit eigener Rechnungsführung (Gesamtabschluss) soll die Zersplitterung der kommunalen Rechnungslegung überwinden und stellt damit einen wichtigen Bestandteil der angestrebten Haushaltsreform dar.• ÜbergangsregelungenFür die Anpassung des kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens an das neue Recht enthält der Gesetzentwurf eine lange Übergangsfrist von sieben Jahren ab Beginn des Haushaltsjahres 2009 bis zum Beginn des Haushaltsjahres 2016. Die erstmalige Erstellung des Gesamtabschlusses ist erst ab dem Jahr 2018 verpflichtend. Auch für den ressourcenorientierten Haushaltsausgleich gelten weitergehende Übergangsfristen.“